Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Stellungnahme zur Gesundheitsförderung und Versorgung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern und zur Einführung von Pflichtuntersuchungen

Stand: 1. Juli 2014 (Veröffentlichung 1. September 2014)


In diesem Jahr wird auf Bundesebene über die Ausrichtung der Überarbeitung des geltenden Prostitutionsgesetzes intensiv diskutiert. Einige votieren in dieser Debatte auch für eine Wiedereinführung der Untersuchungspflicht für Prostituierte.

Die Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW sieht in der Wiedereinführung der Untersuchungspflicht keine geeignete Maßnahme, die Verbreitung sexuell übertragbarer Infektionen zu verhindern.

Zwangsmaßnahmen führen zu einer vermehrten Stigmatisierung und Ausgrenzung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern und erschweren den Zugang zu Angeboten der Aufklärung, Beratung und Versorgung. Hinzu käme die Notwendigkeit, ein Kontrollsystem aufzubauen, um etwaige Sanktionen durchzusetzen.

Die Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW hält es für sachgerecht, die Angebote auf der Grundlage der anerkannten Strategien zur HIV- und STI-Prävention weiterzuentwickeln.

Die Stellungnahme finden Sie hier (PDF).