Kriterien für Good Practice
Was wir hier als Good Practice verstehen, orientiert sich am Konzept zur Weiterentwicklung der HIV/AIDS-Prävention in Nordrhein-Westfalen.
Die darin enthaltenenen grundsätzlichen Empfehlungen befürworten die Ausrichtung der Prävention an folgenden Grundsätzen:
- Gemeinsame Umsetzung der Prävention im Zusammenspiel aller Akteur*innen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene im Öffentlichen Gesundheitsdienst und in der freien Trägerschaft
- Einschluss von Informationen und Beratung zu sexuell übertragbarer Infektionen, insbesondere Syphilis, in Präventionsangebote zu HIV
- Zielgruppenspezifische, niedrigschwellige und aufsuchende Ausrichtung der Angebote
- Attraktivitätserhöhung von Präventionsmaßnahmen durch Kombination mehrerer Angebote und Kompetenzen verschiedener Akteur*innen
- Intensivierung zielgruppennaher Testangebote mit qualifizierten Standards
- Begleitung der Präexpositionsprophylaxe und Entwicklung entsprechender Beratungsangebote
- Ausbau projektbezogener Engagementmöglichkeiten für Freiwillige und Intensivierung der Qualifizierung und Zertifizierung
- Nutzung von Online-Medien sowie bessere Verknüpfung von virtuellen und analogen Medien
- Austausch, Koordination und Qualifizierung der Akteur*innen auf regionaler, überregionaler, landesweiter und bundesweiter Ebene als zentrale Elemente der Qualitätsentwicklung
- Nutzung standardisierter allgemeiner und HIV-spezifischer Methoden zur Qualitätsentwicklung