Ablehnung von Pflichtuntersuchungen auf HIV/STI für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter
Beschluss "Ablehnung von Pflichtuntersuchungen auf HIV/STI für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter"
Verabschiedet im Dezember 2014
Die Landeskommission AIDS beobachtet mit großer Sorge die im Rahmen der Diskussion von Eckpunkten für eine Reform des Prostitutionsgesetzes erhobene Forderung nach Wiedereinführung einer Untersuchungspflicht auf sexuell übertragbare Krankheiten für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter.
Die Mitglieder der Landeskommission AIDS sprechen sich gegen die Wiedereinführung einer verpflichtenden Gesundheitsuntersuchung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern aus. Auch eine Kondompflicht für Freier lehnt die Kommission ab.
Freiwillige und niedrigschwellinge Angebote sind das Mittel der Wahl
Auch die in diesem Zusammenhang erhobene Forderung nach einer Kondompflicht für Freier wird abgelehnt. Erfolgversprechend sind freiwillige und niedrigschwellige Maßnahmen, die auf eine Förderung der sexuellen Gesundheit gerichtet sind.
In Ihrem Beschluss vom 18. Dezember 2014 tritt die Landeskommission dafür ein
- Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern ein möglichst niedrigschwelliger Zugang zu Aufklärung, Beratung, Untersuchung und Behandlung von HIV/STI anzubieten
- aufsuchende Angebote zur HIV/STI-Prävention einzurichten, die sowohl Hilfen zur stärkeren Professionalisierung als auch zur Erleichterung des Ausstiegs aus der Sexarbeit umfassen
Pflichtuntersuchungen fördern die Stigmatisierung
Die Wiedereinführung einer Untersuchungspflicht würde nach Einschätzung der Kommission
- die Stigmatisierung und Ausgrenzung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern fördern und zugleich ein von Selbstbestimmung und Eigenverantwortung geprägtes gesundheitsförderliches professionelles Verhalten erschweren
- bei Freiern den falschen Eindruck fördern, dass Maßnahmen zum Schutz vor HIV/STI überflüssig sind
- einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter bedeuten
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