Rahmenvereinbarung zur Ausgestaltung und Weiterentwicklung von Präventions- und Hilfemaßnahmen im Sucht- und AIDS-Bereich
Im Februar 2015 haben das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, der Städtetag NRW, der Landkreistag NRW, der Städte- und Gemeindebund NRW sowie die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW die Rahmenvereinbarung über die Grundsätze zur Ausgestaltung und Weiterentwicklung von Präventions- und Hilfemaßnahmen im Sucht- und AIDS-Bereich im Rahmen der Kommunalisierung in Nordrhein-Westfalen unterzeichnet.
Aktivitäten an den Bedürfnissen der betroffenen Menschen ausrichten
Mit dieser Vereinbarung erneuern die Beteiligten unter Bezugnahme auf die zwischenzeitlich ausgelaufene Vereinbarung vom 28. Mai 2009 ihre Verständigung über einen fachlichen Rahmen zur Ausgestaltung und Weiterentwicklung eines an den Bedürfnissen der betroffenen Menschen ausgerichteten Sucht- und AIDS-Hilfesystems in Nordrhein-Westfalen.
Präventionsanstrengungen fortsetzen und differenzierte Struktur weiterentwickeln
Im Aids-Bereich wird es für notwendig erachtet, die Präventionsanstrengungen zur Minimierung von Neuinfektionen insbesondere in bestimmten Bevölkerungsgruppen sowie die Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von HlV-infizierten und an Aids erkrankten Menschen unvermindert fortzusetzen und die bestehende differenzierte Aids-Präventions- und Hilfeinfrastruktur weiter zu entwickeln.
HIV/Aids- und STI-Prävention verknüpfen
Dazu gehört auch, bei Konzepten zur HIV/Aids-Prävention die Prävention von anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) stärker zu berücksichtigen im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes zur Förderung der sexuellen Gesundheit.
Ziele, Aufgaben und fachliche Standards konkretisieren und gemeinschaftlich handeln
Die Rahmenvereinbarung soll den Umsetzungsprozess auf kommunaler Ebene für die aus Landesmitteln geförderten Angebote und Maßnahmen unterstützen. Zu diesem Zweck wurden
- Ziele
- Aufgaben
- Infrastrukturelle und einrichtungsbezogene Anforderungen
- Qualitätsmanagement und landesweite Datenerhebung
- Koordination
konkretisiert.
Gleichzeitig unterstreicht die Vereinbarung den festen Willen der Unterzeichnenden, auf ein übergreifendes gemeinschaftliches und abgestimmtes Handeln aller Beteiligten auf allen Ebenen hinzuwirken.
Koordinieren und kooperieren auf Landesebene
Koordiniert werden die Aktivitäten aller Beteiligten in der Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW. Die Bestellung der Mitglieder, die Zusammensetzung des Gremiens, seine Aufgaben und Befugnisse bleiben unverändert. Die Geschäftsordnung ist die Arbeitsgrundlage.
Die Arbeitsgemeinschaft wird bei ihrer Arbeit durch eine Geschäftsstelle unterstützt.
Die Rahmenvereinbarung über die Grundsätze zur Ausgestaltung und Weiterentwicklung von
Präventions- und Hilfemaßnahmen im Sucht- und Aids-Bereich im Rahmen der
Kommunalisierung in Nordrhein-Westfalen (Februar 2015) finden Sie hier (PDF).