Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Untersuchungen von Beamtinnen und Beamten sowie Beamtenbewerberinnen und -bewerbern mit einer HIV-Infektion

Im Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen vom 26. November 2012 zu "Amtliche Untersuchungen von Beamtinnen und Beamten sowie Beamtenbewerberinnen und -bewerbern mit einer HIV-Infektion" wird unter anderem festgestellt, dass die HIV-Infektion "nach heutigem Stand der Medizin eine behandelbare Infektionserkrankung" ist.

Weiterhin wird ausgeführt, dass jemand, der mit HIV infiziert ist, bei angemessener medizinischer Versorgung nach aktuellem Kenntnisstand eine Lebenserwartung habe, die das Erreichen der Dienstaltersgrenze erwarten lasse.

"Die Ausübung der Diensttätigkeit ist in der Regel nicht beeinträchtigt. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass eine Übertragung auf Dritte ausgeschlossen ist."

Außerdem macht der Erlass deutlich, dass ein allgemeiner HIV-Test für Beamtenbewerber*innen unverhältnismäßig ist und dass dies auch für die bloße Befragung der Bewerber*innen gilt.

Den Erlass finden Sie unter recht.nrw.de.


HIV-Tests in der Polizei Nordrhein-Westfalens

Zur Praxis von HIV-Tests in der Polizei Nordrhein-Westfalens hinsichtlich Auswahl- bzw. Einstellungsuntersuchungen für den Polizeivollzugsdienst, Kraftfahrtauglichkeitsuntersuchungen und internationaler Polizeimissionen (Stand: 2022) lesen Sie mehr hier.