Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Aufruf Meldestellen für Diskriminierungen

Foto: femme curieuse, photocase.de17. Januar 2022 - Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI NRW) ruft zur Abgabe von Interessensbekundungen für den Aufbau von insgesamt vier Meldestellen für "Antiziganismus", "antimuslimischen Rassismus", "anti-Schwarzer, antiasiatischer inklusive anderer Formen von Rassismus" und "Queerfeindlichkeit" im Rahmen eines koordinierten Systems auf.

In diesem ersten Schritt geht es um den Aufbau der vier Meldestellen. Der anschließende Betrieb der Meldestellen bleibt einem gesonderten Förderverfahren zu einem späteren Zeitpunkt vorbehalten.

Ziel der Einrichtung der vier Meldestellen ist es, Betroffenen niedrigschwellig die Möglichkeit zu bieten, Vorfälle zu melden. Diese sollen von den Meldestellen systematisch erfasst, analysiert und dokumentiert werden. Damit soll Diskriminierung sichtbarer gemacht werden. Dies wiederum kann die Grundlage schaffen für Berichte, Forschung und politisches Handeln.


Wer kann eine Förderung erhalten?

Förderfähig sind ausschließlich Projekte von Zuwendungsempfängern mit Sitz (Satzungs- und Verwaltungssitz) in Nordrhein-Westfalen.


Was wird gefördert?

Ziel der Landesregierung ist es, ein niedrigschwelliges Meldesystem für Fälle von Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in Nordrhein-Westfalen einzurichten. Menschen, die Diskriminierung erfahren haben, sollen dabei in Zukunft über eine gemeinsame Website der verschiedenen Meldestellen die Möglichkeit erhalten, Erlebtes zu melden und auf Wunsch an bestehende Beratungsstrukturen weitergeleitet zu werden.

Je nach Form der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit sollen die Fälle systematisch erfasst, analysiert und dokumentiert werden. Damit sollen Diskriminierungen sichtbarer gemacht werden. In Anlehnung an die oben genannten Ziele werden Projekte für den Aufbau von Meldestellen innerhalb eines koordinierten Systems gefördert. Im Rahmen einer Projektförderung soll je eine Meldestelle für:

  • Antiziganismus
  • antimuslimischer Rassismus
  • anti-Schwarzer, antiasiatischer inklusive anderer Formen von Rassismus
  • Queerfeindlichkeit (Diskriminierung aufgrund von LSBTIQ*)

aufgebaut werden.

Die Ausdifferenzierung in verschiedene Rassismus-Meldestellen soll der Unterschiedlichkeit der phänomenspezifischen Formen von Rassismus soweit wie möglich Rechnung tragen. Dabei ist die erfolgreiche Vertrauensarbeit mit den jeweiligen Communities besonders wichtig.

Eine der Meldestellen soll Rassismus im Grundsatz behandeln und hier die Arbeit zu phänomenspezifischen Formen wie insbesondere "anti-Schwarzem, antiasiatischem inklusive anderer Formen von Rassismus" aufnehmen. Möglich ist allerdings, den Aufbau von zwei oder mehr Meldestellen miteinander zu verbinden. In solchen Fällen muss konzeptionell dargelegt werden, wie die Ansprache der Communities und die Vertrauensarbeit sichergestellt und die Berücksichtigung der Besonderheiten der einzelnen Phänomenbereiche gewährleistet werden sollen.

Die Meldestelle für Queerfeindlichkeit soll die verschiedenen Formen der Diskriminierung von lesbischen, schwulen, bi- und pansexuellen, trans*, inter* und asexuellen Personen (LSBTIQ*) – also die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und/oder geschlechtlichen Identität erfassen. Auch hierbei ist der enge Kontakt zu und Austausch mit den LSBTIQ* Communities essentiell.

Zur 12-monatigen Aufbauarbeit zählen u.a. die Analyse der Ausgangssituation, die  Identifizierung und Beschreibung der relevanten Organisationen, der Aufbau eines Netzwerks und Vertrauensarbeit zu den jeweiligen Communities sowie Entwicklung von gemeinsamen Qualitätsanforderungen und –standards, der Aufbau einer zentralen Meldedatenbank, die Zusammenfassung der Erkenntnisse und konzeptioneller Erwägungen in einem ausführlichen Abschlussbericht und die Herstellung weiterer Voraussetzungen für den zukünftigen Betrieb einer Meldestelle. Detaillierte Angaben dazu enthält der Aufruf zur Abgabe von Interessenbekundungen.


Wie viel Förderung gibt es?

Die Förderung erfolgt in Form einer Vollfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Fördersumme je aufzubauender Meldestelle ist für den Projektzeitraum auf maximal 140.000 Euro begrenzt.


Alle weiteren Informationen, Unterlagen und Ansprechpartner*innen finden Sie unter bra.nrw.de.