Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Untersuchungen von Beamtinnen und Beamten sowie Beamtenbewerberinnen und -bewerbern mit einer HIV-Infektion

Der neue Runderlass "Amtliche Untersuchungen von Beamtinnen und Beamten sowie Beamtenbewerberinnen und -bewerbern mit einer HIV-Infektion" des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen vom 23. März 2023 kann - wie folgt zusammengefasst werden:

  1. Die HIV-Infektion ist nach heutigem Stand der Medizin eine gut behandelbare Infektionserkrankung.
  2. Allgemeine HIV-Tests bei Einstellungsuntersuchungen von Beamtenbewerber*innen sind unverhältnismäßig.
  3. Auch wenn der*die Bewerber*in seine*ihre HIV-Infektion von sich aus bekannt gibt oder diese aus anderen Quellen bekannt wird, schließt die HIV-Infektion für sich allein die gesundheitliche Eignung und eine Verbeamtung nicht grundsätzlich und in jedem Fall aus.
  4. Die Regelungen dieses Erlasses gelten auch für amtsärztliche Untersuchungen bei Beamt*innen auf Zeit, auf Probe und auf Widerruf.


Aktualisierung mit Bezug zur aktuellen Rechtslage und zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Diese Grundsätze galten bereits bei der Fassung des Runderlasses von 2012. Neu ist, dass auf die geltende Rechtlage ausführlich hingewiesen wird. So werden aktuelle Richtlinien und Urteile explizit erwähnt. Ebenso wird der direkte Bezug zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hergestellt.

Den neuen Erlass finden Sie unter recht.nrw.de.


HIV-Tests in der Polizei Nordrhein-Westfalens

Zur Praxis von HIV-Tests in der Polizei Nordrhein-Westfalens hinsichtlich Auswahl- bzw. Einstellungsuntersuchungen für den Polizeivollzugsdienst, Kraftfahrtauglichkeitsuntersuchungen und internationaler Polizeimissionen (Stand: 2022) lesen Sie mehr hier.