Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Qualifikation für PrEP-Ziffer vereinfacht

EPA

Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wird es leichter, sich für die Verordnung der HIV-PrEP zu qualifizieren: Um Medikamente zum Schutz vor HIV verschreiben und auch die wichtigen Begleituntersuchungen abrechnen zu können, gelten für Praxen ab dem 1. Juli 2024 neue fachliche Voraussetzungen – darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) geeinigt. Weitere Infos gibt es hier: HIV-PrEP-Verordnung: dagnä erreicht Anpassung der fachlichen Voraussetzungen – dagnä e.V. Berlin (dagnae.de)

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