Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Überarbeiteter NRW-Beamtenerlass

Foto: fmatte, photocase.de28. März 2023 - Schon 2012 hat das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Erlass zu "Untersuchungen von Beamtinnen und Beamten sowie Beamtenbewerberinnen und -bewerbern mit einer HIV-Infektion" festgestellt, dass - soweit keine besonderen individuellen Umstände vorliegen - in der Regel davon auszugehen ist, dass die Dienstaltersgrenze ohne wesentliche Einschränkung erreicht wird.

Ebenso wurde festgehalten, dass ein allgemeiner HIV-Test für Beamtenbewerber*innen unverhältnismäßig ist.

Betont wurde darüber hinaus, dass auch das Bekanntwerden der Infektion durch die Bewerber*innen selbst oder durch andere Quelle keinen Hinderungs­grund für die Verbeamtung darstellt.


Aktualisierung mit Bezug zur aktuellen Rechtslage und zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Land hat den Erlass nun aktualisiert. Die drei o.g. grundsätzlichen Feststellungen bleiben selbstverständlich erhalten. Der Klarheit halber wird darauf hingewiesen, dass die Regelungen dieses Erlasses auch für amtsärztliche Untersuchungen bei Beamt*innen auf Zeit, auf Probe und auf Widerruf gelten.

Zusätzlich neu ist, dass auf die geltende Rechtlage ausführlich hingewiesen wird. So werden aktuelle Richtlinien und Urteile explizit erwähnt. Ebenso wird der direkte Bezug zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hergestellt.

Den neuen Erlass finden Sie unter recht.nrw.de.

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