Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

100 Organisationen: Mehr Antidiskriminierung wagen!

Foto: kaibieler, photocase.de25. Januar 2023 - 100 Organisationen, darunter auch die Deutsche Aidshilfe, haben heute gemeinsam als zivilgesellschaftliches Bündnis "AGG Reform-Jetzt!" eine umfassende Ergänzungsliste zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (PDF) und eine Stellungnahme mit elf zentralen Forderungen (PDF) vorgestellt und werden beides an die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung übergeben.

Eine wesentliche Forderung ist, die Diskriminierungskategorien zu erweitern. So sollen die Bereiche sozialer Status, Sprache, Staatsangehörigkeit, chronische Krankheit, Körpergewicht und familiäre Fürsorgeverantwortung in den Katalog aufgenommen werden.


Chronische Krankheit als Diskriminierungsgrund

Chronische Krankheit ist im AGG nicht als eigener Diskriminierungsgrund aufgeführt. Bestimmte chronische Krankheiten werden nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichthofes und der daran anlehnenden Definition des Bundesarbeitsgerichtes als Behinderungen erfasst. Danach sind auch chronische Krankheiten als Behinderung im Sinne des AGG anzusehen, wenn die Beeinträchtigung unter den jeweils geltenden gesellschaftlichen Gegebenheiten die Teilhabe beschränkt.

In der Praxis ist es für die von Diskriminierung Betroffenen jedoch oftmals schwierig, den von der Rechtsprechung vorgegebenen Rahmen zu erkennen und ihre Rechte entsprechend wahrzunehmen. Aus Klarstellungsgründen und um Schutzlücken für chronisch Kranke zu vermeiden, soll die Kategorie chronische Erkrankung neben dem der Behinderung in den Katalog aufgenommen werden.


Alle Bereiche einschließen

Das AGG ist bisher nicht anwendbar auf alle Lebensbereiche. Es soll daher auf staatliches Handeln ausgeweitet werden, um vor allem bei institutioneller Diskriminierung wie beispielsweise "racial profiling" angemessenen Rechtsschutz zu gewährleisten.


Rechtliches Vorgehen vereinfachen

Auch stellt sich das rechtliche Vorgehen gegen Diskriminierung in vielen Fällen als zu schwierig dar. Daher fordern die Expert*innen die Einführung eines Verbandsklagerechts und weiterer Maßnahmen, um die Rechtsdurchsetzung zu unterstützen.


Ein Bündnis mit Perspektive

Um dem Ziel eines fortschrittlichen Antidiskriminierungsrechts näher zu kommen und die Reformbestrebungen der Bundesregierung kritisch zu begleiten, hat der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) die oben angeführte umfassende Ergänzungsliste zum AGG sowie die von 100 Organisationen unterzeichnete Stellungnahme koordiniert. Hieraus hat sich nun das Bündnis "AGG Reform-Jetzt!" gegründet, dass die langjährige Expertise im Diskriminierungsschutz von einem breiten thematischen sowie communitybasiertem Spektrum an zivilgesellschaftlichen Organisationen bündelt. Die Koordination erfolgt durch den Antidiskriminierungsverband Deutschland.

Die Ampel-Koalition hat im Koalitionsvertrag eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes angekündigt. Bisher liegt aber noch kein Eckpunktepapier seitens des federführenden Bundesministeriums der Justiz vor.

Mehr lesen Sie unter antidiskriminierung.org.

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