Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

PrEP-Sonderregelung für Vergütung bis Ende 2023

Foto: MarcBruxelles, istockphoto.com2. Januar 2023 - Seit September 2019 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bei einer ärztlich verschriebenen HIV-PrEP (Prä-Expositions-Prophylaxe) die Kosten für die Medikamente und Begleituntersuchungen im Rahmen einer Sonderregelung, die das Praxisbudget niedergelassener Ärzt*innen nicht belastet. Die PrEP-User*innen müssen nur den üblichen gesetzlichen Eigenanteil (derzeit 10 Euro bei einer 3-Monats-Packung) bezahlen.

Diese Regelung sollte zum Jahresende 2022 auslaufen, wurde nun aber durch den "Bewertungsausschuss Ärzte" in seiner Sitzung am 14. Dezember 2022 bis Ende 2023 verlängert. Hintergrund ist die bereits jetzt angespannte Versorgungslage. Befürchtet wurde, dass wegen des Auslaufens der Sonderregelung bisher aktive ärztliche Praxen aus der Versorgung aussteigen.

Medizinisch begleitet wird die HIV-Prophylaxe fast ausschließlich von HIV-Schwerpunktpraxen und wenigen Checkpoints. Ursprünglich angedacht war, dass auch Mediziner*innen aus anderen Fachgruppen, die im Bereich sexueller Gesundheit tätig sind, in ihren Praxen die PrEP anbieten, beispielsweise Fachärzt*innen für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder Urolog*innen. Die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen (16-stündige Hospitation und eine Mindestanzahl behandelter HIV- oder PrEP-Patient*innen) scheinen aber zu hochschwellig zu sein.

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