Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

HIV in der zahnärztlichen Praxis in Nordrhein-Westfalen

Foto: Peruphotoart, photocase.de1. Dezember 2022 - Bei der zahnmedizinischen Versorgung von Menschen mit HIV, HBV oder HCV kommt es immer wieder zu Unsicherheiten und Diskriminierungen. Mit einem gemeinsamen Merkblatt wollen Zahnärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe sowie die Deutsche AIDS-Stiftung für Klarheit sorgen.

"In unseren Zahnarztpraxen gelten seit jeher besonders hohe Hygienestandards – auch schon vor der Corona-Pandemie. Deshalb spielt es keine Rolle, ob eine Patientin oder ein Patient HIV hat oder nicht. Die Angst vor einer Ansteckung in der Praxis ist unbegründet", stellten die Kammerpräsidenten Jost Rieckesmann, Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (ZÄKWL) und Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein (ZÄKNR) anlässlich des Welt-Aids-Tags am 1. Dezember heraus.


Einige Zitate aus der Broschüre:

  • Es ist wünschenswert, dass Patienten, die sich mit HBV, HCV oder HIV infiziert haben, diese Tatsache ihren behandelnden Ärzten und Zahnärzten vertrauensvoll mitteilen. Dies darf aber nicht zu einer unbegründeten Ungleichbehandlung oder gar zur Behandlungsverweigerungen führen.
  • Nach dem sogenannten "Vertrauensgrundsatz" darf jeder Patient darauf vertrauen, nicht ohne sachlichen Grund wegen einer Erkrankung anders behandelt zu werden als andere Patienten, siehe § 2 Absatz 1 lit. c) Berufsordnung der ZÄKWL. Auch darf eine Behandlung grundsätzlich nur aus „wichtigem Grund“ abgelehnt werden, (§ 2 Absatz 4 Berufsordnung).
  • Eine Infektion mit HBV, HCV oder HIV an sich erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine Ungleichbehandlungund erst recht nicht die der Ablehnung einer Behandlung. Durch die für jede Zahnarztpraxis geltenden hohen Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen kann die Gefahr einer Ansteckung auf ein minimales, dem Heilberuf immanentes Restrisiko reduziert werden. Dies ermöglicht die Gleichbehandlung aller Patienten. Hygienisch nicht begründbar wären somit beispielsweise die Behandlung in einem eigenen Behandlungsraum oder die ausschließliche Terminierung am Ende der Sprechstunden.

Das Merkblatt finden Sie hier (PDF) und unter zahnaerzte-wl.de.

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