Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Aktionsplan "Queer leben" der Bundesregierung

Foto: suze, photocase.de21. November 2022 - Das Bundeskabinett beschloss den bundesweiten Aktionsplan "Queer leben", um die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu stärken und Queerfeindlichkeit entgegenzuwirken. Der Aktionsplan umfasst Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern:

  • Rechtliche Anerkennung
  • Teilhabe
  • Sicherheit
  • Gesundheit
  • Stärkung der Beratungs- und Communitystrukturen
  • Internationales


Im Themenfeld Gesundheit sind unter anderem folgende Maßnahmen zu finden:

  • Medizinisches Fachwissen und allgemeine Sensibilisierung für die Behandlung und Pflege von LSBTIQ* sollten, soweit dies nicht bereits durch die Reformierung bzw. Novellierung der Regelungen der Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufe erfolgt ist, im Rahmen der künftigen bundesrechtlichen Reglementierung der ärztlichen und anderen Heilberufe Berücksichtigung finden.
  • Verbesserung der Prävention von HIV/Aids und weiterer sexuell übertragbarer Infektionen (STI), ihre Behandlung und die Förderung sexueller Gesundheit.
  • Weitere Befragung zu Aspekten der sexuellen und psychischen Gesundheit von Männern, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM) inklusive von MSM mit HIV-Diagnose im Rahmen der durch die BZgA-finan-zierten Wiederholungsstudien zu „Schwulen Männern und Aids“ (SMA) bzw. des europaweit durchgeführten European MSM Internet Surveys (EMIS 2010 und 2017)
  • Für Mitarbeitende mit multiplikativer Wirkung zum Thema LSBTIQ* und HIV/AIDS für Bildungseinrichtungen der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege sowie Betreuung von älteren LSBTIQ*-Personen werden Schulungen gefördert.
  • Auswertung der Ergebnisse des vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geförderten Projekts InTra-Health (Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung für trans- und intergeschlechtliche Menschen durch Abbau von Diskriminierung als versorgerseitiger Zugangsbarriere)
  • Auswertung der Ergebnisse des vom BMG geförderten Projekts TRANS*KIDS (Projekt zur Förderung eines nicht-diskriminierenden Umgangs mit jungen trans* Personen durch patientenorientierte Schulungsmaßnahmen im Gesundheitswesen)
  • Auswertung der Ergebnisse des vom BMG geförderten Projekts DSDCare (Standardisierte Zentren-zentrierte Versorgung von Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (Differences of Sex Development - DSD) über die Lebensspanne
  • Berücksichtigung von LSBTIQ* in der Gesundheitsberichterstattung
  • Verstärkte Berücksichtigung geschlechtsbezogener Unterschiede und Abbau von Diskriminierungen und Zugangsbarrieren in der Versorgung, bei Gesundheitsförderung und Prävention und in der Forschung
  • Gendermedizin soll ausdrücklich in die Approbationsordnung für Ärzt*innen aufgenommen werden. Auch bei künftigen Reformen der Kompetenzkataloge in weiteren Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen der Gesundheitsberufe sind Aspekte der Gendermedizin jeweils mitzudenken.
  • Auswertung vorhandener Erkenntnisse zu besonderen Bedarfen von trans-, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen mit dem Ziel der Entwicklung von Strategien und Handlungsempfehlungen zur diskriminierungsfreien und bedarfsgerechten Versorgung
  • Die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen müssen vollständig von der GKV übernommen werden gemäß dem anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse.


Den Aktionsplan "Queer leben" finden Sie unter bmfsfj.de.

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