Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Antragsfrist auf Entschädigung verlängert!

Foto: BISS24. Juni 2022 (ergänzt am 25. Juli 2022) - Der Bundestag hat heute die Verlängerung der Frist für Anträge auf Entschädigung nach dem Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG) beschlossen. Anträge auf Entschädigung können nun bis zum 21. Juli 2027 gestellt werden. Eine ausführliche Pressemeldung des Bundesjustizministeriums vom 22. Juli 2022 finden Sie unter bmj.de.


Wer hat einen Entschädigungsanspruch?

Anspruch auf Entschädigung haben folgende Peronenkreise:

  1. Anspruch auf Entschädigung haben Personen, die grundgesetzwidrig nach den Paragrafen 175 und 175 a StGB BRD und 151 StGB DDR verurteilt wurden.
  2. Seit März 2019 haben auch diejenigen Personen Anspruch auf Entschädigung, die nicht wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt worden sind. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen schwerwiegender beruflicher und/oder gesundheitlicher Nachteile als Folge von Diskriminierungs- und Verfolgungsmaßnahmen wegen der sexuellen Orientierung. Diese Nachteile wurden vorher nicht berücksichtigt.
  3. Wer schon wegen einer Verurteilung nach §§ 175/175a StGB und/oder § 151 StGB-DDR rehabilitiert und entschädigt wurde, kann zusätzlich eine Entschädigung wegen der genannten Nachteile beantragen. Diese Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten ist auf die Zeit seit Ende des Zweiten Weltkriegs am 8. Mai 1945 und das Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland beschränkt.

Seit dem 22. Juli 2017 sind darüber hinaus alle Urteile aufgehoben, die grundgesetzwidrig nach den Paragrafen 175 und 175 a StGB BRD und 151 StGB DDR gefällt worden sind. Dies gilt unabhängig von einem Antrag auf Entschädigung.


Nutzen Sie die Beratungs-Hotline "Entschädigung § 175": Tel. 0800-175 2017

Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) bittet Organisationen aus der schwulen Community, Aidshilfen, aber auch Familienangehörige, Freund*innen, Bekannte oder Betreuende, die wissen, "dass da etwas war", sich zusammen mit den Betroffenen mit der BISS-Beratungshotline in Verbindung zu setzen: Kostenlos 0800-175 2017 anrufen – Jan Bockemühl berät und begleitet Sie und Euch!

Mehr zur Entschädigung und weitere Materialien finden Sie auch unter schwuleundalter.de.


Die Anerkennung des erlittenen Unrechts durch den Staat ist wichtig

Viele Anspruchsberechtigte sind bereits verstorben. Andere sind hochbetagt, leben zurückgezogen oder sind pflegebedürftig. Einige wiederum sind noch fit wie Klaus Schirdewahn aus Mannheim, der seine Ansprüche mit Unterstützung durch BISS erfolgreich geltend gemacht hat.

Wie wichtig die Anerkennung des erlittenen Unrechts durch den Staat für Menschen sein kann, lesen Sie auch unter magazin.hiv.

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