Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Landesprogramm "Neustart miteinander" verlängert

Logo: Neustart Miteinander (MHKBG)

18. November 2021 - Das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen aufgelegte Landesprogramm "Neustart miteinander" wurde verlängert. Mit dem Programm sollen eingetragene Vereine finanziell unterstützt werden, den gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter zu festigen und mit neuem Leben zu erfüllen.

Die Antragsfrist endet jetzt erst am 31. Mai 2022 (bisher: 30. November 2021). Der Durchführungszeitraum ist bis zum 30. Juni 2022 erweitert worden (bisher: 31. Dezember 2021)

Die Organisation und Durchführung einer ehrenamtlich getragenen öffentlichen Veranstaltung im Jahr 2021, die das Gemeinwesen stärkt, kann mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, grundsätzlich bis maximal 5.000 Euro, unterstützt werden.

Gegenstand der Förderung ist eine einmalige Zuwendung an eingetragene Vereine als Beitrag zur Deckung von Ausgaben, die mit der Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung unter Einhaltung der jeweils geltenden Corona-Schutzmaßnahmen zusammenhängen.

Zuwendungsempfänger sind eingetragene Vereine mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Je eingetragenem Verein kann eine öffentliche Veranstaltung gefördert werden, die dazu beiträgt, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Gemeinwesen vor Ort zu stärken. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung und wird als Festbetragsfinanzierung in Form eines zweckgebundenen Zuschusses gewährt.

Als zuwendungsfähige Ausgaben können alle Ausgaben anerkannt werden, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der geförderten öffentlichen Veranstaltung stehen. Eine Förderung entfällt, wenn für die Maßnahme andere Mittel der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen werden.

Anträge sind bis zum 31. Mai 2022 ausschließlich im Online-Förderportal auf Basis des dort bereitgestellten Online-Antrages zu stellen.

Die Richtlinie, den Online-Antrag, das Formular für die ebenfalls notwendige Zustimmung der jeweiligen Gemeinde und weitere Unterlagen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

<<< zurück zur Liste "Aktuelles"