Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Mpox-Impfung: Abrechnung jetzt möglich

Nach langer Unklarheit über die Abrechenbarkeit der Kosten der Impfung, wurde nun eine Lösung gefunden: Die regionale Impfvereinbarung mit den nordrheinischen Krankenkassen ist um die Mpox-Impfung ergänzt worden. Die Abrechnung der Impfung ist rückwirkend ab dem 13.09.2024 möglich. Weitere Informationen finden Sie hier

Wer sollte sich impfen lassen?

Die STIKO empfiehlt die Impfung mit dem Impfstoff des Herstellers Bavaria Nordic. Die Impfempfehlung gilt für folgende Personengruppen: 

  • als Postexpositionsprophylaxe (PEP) von asymptomatischen Personen ab 18 Jahren – u. a. nach engen körperlichen Kontakten über nicht intakte Haut oder über Schleimhäute (z. B. nach sexuellen Kontakten), nach engem Kontakt ohne ausreichende persönliche Schutzausrüstung zu einer Person mit einer bestätigten Mpox-Erkrankung in der medizinischen Versorgung, für Personal in Laboratorien mit akzidentiell ungeschütztem Kontakt zu Laborproben, die nichtinaktiviertes Mpox-Material enthalten.
  • als Indikationsimpfung von Personen mit einem erhöhten Expositions- und Infektionsrisiko – hierzu zählen Männer ab 18 Jahren, die Sex mit Männern haben (MSM) und dabei häufig die Partner wechseln, sowie Personal in Speziallaboratorien, das gezielte Tätigkeiten mit infektiösen Laborproben ausübt, die Orthopockenmaterial enthalten.

Nach aktuellen Schätzungen des RKI haben etwa 130.000 Menschen in Deutschland eine Indikation für eine Impfung gegen Affenpocken. Das RKI empfiehlt für die Grundimmunisierung von Personen, die bislang keine Pockenimpfung erhalten haben, die Gabe von zwei Impfstoffdosen Imvanex im Abstand von mindestens 28 Tagen (1 Impfstoffdosis je 0,5ml). Bei Personen, die in der Vergangenheit gegen Pocken geimpft worden sind, reicht eine einmalige Impfstoffgabe aus. Die Impfung sollte auch bei Personen mit Immundefizienz erfolgen. Immungeschwächte Personen, die zuvor bereits gegen Pocken geimpft wurden, sollen zwei Auffrischimpfungen erhalten. Die 2. Auffrischungsimpfung darf dabei nicht früher als 28 Tage nach der 1. Impfstoffdosis erfolgen.