Elektronische Patient*innenakte
Die „ePA für alle“ kommt: Ab dem 15.01.2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patient*innenakte – es sei denn, sie widersprechen („opt-out“). In der ePA werden viele wichtige medizinische Informationen zusammengeführt. Patient*innen und die sie behandelnden Ärzt*innen können die digitale Akte einsehen. Patient*innen, die das nicht möchten, müssen jeweils aktiv werden.
Die Seite der Deutschen Aidshilfe versammelt alle wichtigen Infos zur „ePA für alle“ und gibt Patient*innen eine Entscheidungsgrundlage für oder gegen eine ePA, informiert über das Diskriminierungspotenzial und zeigt Möglichkeiten einer selbstbestimmten Nutzung. Weiter Infos finden sie auf aidshilfe.de