Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Leitfaden zur Gesundheitsberatung nach § 10 ProstSchG

4. August 2017 - Auf welche Weise die Gesundheitsberatung nach § 10 Prostituiertenschtzgesetz (ProstSchG) in den Kommunen umgesetzt werden soll, hat in den vergangenen Monaten vielen Kopfzerbrechen bereitet.

Der Verband der AIDS-KoordinatorInnen NRW (VAK NRW) hat dies zum Anlass genommen, sich auf der Fachtagung für AIDS-/STI-Fachkräfte und -Koordinator*innen im Mai 2017 mit den Inhalten der Beratung auseinanderzusetzen.

Ergebnis ist ein Leitfaden zur Gesundheitsberatung nach §10 ProstSchG. Grundlage war ein Referat von Astrid Platzmann-Scholten, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, das durch weitere Erfahrungen und Fakten ergänzt wurde. Der Leitfaden enthält Informationen zu den Themen

  • Gesprächseinstieg
  • Medikamenteneinnahme
  • Hygiene
  • Kondomgebrauch
  • Informationen zu HIV / STI
  • Verhütung und Schwangerschaft
  • Alkohol und Drogen

sowie im Anhang eine Sammlung von Informationsquellen und Links.

Der Leitfaden erhebt keinen  Anspruch auf Vollständigkeit. Es soll ein lernender Leitfaden werden, der regelmäßig ergänzt und überarbeitet wird. Der VAK NRW freut sich daher auf Zuschriften mit Tipps, Erfahrungen und Informationen per Email an Astrid Platzmann-Scholten.

Den Beratungsleitfaden zur Gesundheitsberatung nach § 10 ProstSchG finden Sie unter vak-nrw.de.


Weitere Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz finden Sie in unserem Spotlight ProstSchG.

 

<<< zurück zur Liste "Aktuelles"