Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Bundestag beschließt Prostitutionsgesetz

8. Juli 2016 - Gestern hat der Bundestag das umstrittene Prostitutionsgesetz beschlossen.

Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter müssen ihre Tätigkeit nun anmelden. Die ausgestellte Anmeldebescheinigung ist für zwei Jahre gültig und kann verlängert werden.

Darüber hinaus sind sie verpflichtet, "vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in jährlichem Rhythmus eine gesundheitliche Beratung beim Öffentlichen Gesundheitsdienst oder einer anderen nach Landesrecht bestimmten Behörde wahrzunehmen".

Für Personen unter 21 Jahren sind eine kürzere Gültigkeitsdauer der Anmeldung von einem Jahr und eine halbjährliche Wiederholung der gesundheitlichen Beratung vorgesehen. Die Anmeldung ist an ein persönlich wahrzunehmendes Informations- und Beratungsgespräch gekoppelt.

Kunden und Kundinnen haben dafür Sorge zu tragen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden. Erfolgt dies nicht, kann eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Seit Monaten hat die überwiegende Mehrzahl der Fachgremein und -verbände, unter anderem die Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW, die oben genannten Maßnahmen als kontraproduktiv kritisiert. Statt Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter besser zu schützen und in ihrem Selbstbestimmungsrecht zu stärken, wie es im beschlossenen Gesetz steht, würden Hilfe und Unterstützung behindert. Leider wurde der fachliche Rat vom Gesetzgeber in beispielloser Weise ignoriert.

Abgesehen von Artikel 1 § 36, der am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt, tritt das Gesetz am 1. Juli 2017 in Kraft.

Mehr zum Thema lesen Sie in unserem Spotlight "Prostitutionsschutzgesetz".

 

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