Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Bilanz des Patientenbeauftragten: Auch Diskriminierung wegen HIV bemängelt

9. Dezember 2014 - „Patientenorientierung in der Versorgung ist, anders als vielleicht viele vermuten, kein Selbstläufer“, bilanzierte der Beauftragte der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für Patientinnen und Patienten, Dirk Meyer, heute in Düsseldorf.

Im Jahr 2013 haben sich insgesamt 1.085 Personen an den Patientenbeauftragten des Landes NRW gewandt.

Für die wahrgenommene Qualität und Zufriedenheit mit der gesundheitlichen Versorgung spielt Patientenorientierung eine wichtige Rolle. Im Mittelpunkt der Ärgernisse stehen immer auch die Art und Weise, wie die Professionellen auf die Patientinnen und Patienten zugehen, ihre Anliegen aufnehmen und sie in die Entscheidungsprozesse mit einbeziehen.


Diskriminierung wegen HIV-Infektion

Laut Bericht des Patientenbeauftragten ist der Umgang mit HIV-infizierten Patientinnen und Patienten auch im Jahr 2013 in einzelnen Krankenhäusern nicht frei von Diskriminierung: Trotz eindeutiger Regelungen und medizinischer Leitlinien wurden zum Beispiel Patientenakten noch offen mit der Aufschrift „HIV“ gekennzeichnet, um damit „das Personal vor Infektionsgefahren zu warnen“.


Im Justizvollzug fehlen Unterstützungs- und Schlichtungsstrukturen

Der Patientenbeauftragte weist darauf hin, dass der Umgang mit Beschwerden von Patientinnen und Patienten im nordrhein-westfälischen Strafvollzug ausführlich in den Berichten des NRW-Justizvollzugsbeauftragten aufgezeigt und problematisiert wird.

Darüber hinaus hält er fest, dass es bisher keine vergleichbaren Unterstützungs- und Schlichtungsstrukturen für inhaftierte Patientinnen und Patienten gibt, wie sie Patienten in Freiheit durch das Patientenrechtegesetz (zum Beispiel Recht auf Zweitmeinung, Unterstützung durch die Krankenkassen bei vermuteten Behandlungsfehlern) und die Angebote der Ärztekammern zur Verfügung stehen.


Den Bericht des Patientenbeauftragten finden Sie unter patientenbeauftragter.nrw.de.

Die Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums NRW finden Sie unter mgepa.nrw.de.

 

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