Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Zahnärztliche Behandlung von HIV-positiven Patientinnen und Patienten

2. Dezember 2014 - Anlässlich des Welt-AIDS-Tages haben die Bundeszahnärztekammer und die Deutsche AIDS-Hilfe eine Information für Zahnärztinnen und Zahnärzte zur Behandlung von HIV-positiven Patieninnen und Patienten herausgegeben.


Über die üblichen hohen Hygienestandards hinaus keine zusätzliche Maßnahmen zur Hygiene und zum Arbeitsschutz notwendig

Kernaussagen des Informationspapiers sind:

  • Eine HIV-Übertragung im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung ist in der internationalen Literatur nicht beschrieben.
  • Für eine Infektionsübertragung durch Speichel oder Aerosole gibt es keinen Nachweis.
  • Für HIV-Infizierte ist weder ein eigener Behandlungsraum erforderlich noch ist es notwendig, sie am Ende eines Sprechtages zu behandeln.
  • Für die Behandlung von HIV-Patienten müssen (unabhängig von der Viruslast) in der Zahnarztpraxis keine zusätzlichen Maßnahmen zur Hygiene und zum Arbeitsschutz getroffen werden.


Wer mehr weiß, hat weniger Angst

Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, ergänzt in einem Statement: "Wer mehr weiß, hat weniger Angst. ... Unsere klare Botschaft lautet: Lassen Sie uns weiterhin aufklären und gemeinsam Stellung beziehen: gegen Stigmatisierung und Diskriminierung von HIV-Positiven."


Die Information für Zahnärztinnen und Zahnärzte finden Sie hier (PDF).
Das Statement des Vizepräsidenten der Bundeszahnärztekammer finden Sie hier (PDF).

 

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