Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Zugänge zu gesundheitlichen Hilfen für wohnungslose Menschen verbessern

25. November 2014 - Wer aus sozialer Not in Wohnungslosigkeit gerät, ist oft auch in seiner Ge­sund­heit be­son­ders bedroht.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge fordert deshalb in seinen Emp­feh­lung­en "Zugänge zu ge­sund­heit­lichen Hilfen für wohnungslose Menschen verbessern" gezielte Schritte, da­mit mehr Menschen oh­ne Woh­nung und in sozialen Not­la­gen die medizinischen und ge­sund­heit­lichen Hilfen in An­spruch neh­men, die sie benötigen.


Gesetze bedürfen der Nachbesserung

Hierzu sollen auf der Bun­des­ebe­ne gesetzliche Re­ge­lung­en zur Kran­ken­ver­si­che­rung sys­te­ma­tisch auf den Prüf­stand gestellt und nachgebessert wer­den.

Re­ge­lung­en zu Zuzahlungspflichten bei Medikamenten und Hilfsmitteln, zur Versicherungspflicht in der Kran­ken­ver­si­che­rung so­wie über Rückzahlungsverpflichtungen bei Beitragsschulden müs­sen im Kon­sens aller Be­tei­lig­ten so gestaltet wer­den, dass ein Aus­schluss von Menschen in sozialen Not­la­gen aus der Kran­ken­ver­si­che­rung und gesundheitlichen Versorgung verhindert wird. 


Niedrigschwellige medizinische Versorgung muss Teil der Regelversorgung werden

Hinsichtlich der niedrigschwelligen medizinischen Versorgung weist der Deutsche Verein darauf hin, dass bei Menschen, die an der Grenze zur Armut leben, denen Wohnungsverlust droht oder die bereits wohnungslos sind, die punktuelle Notfallhilfe die fehlende medizinische Regelversorgung ersetzt. Die Folge ist, dass sich die medizinische Versorgung wohnungsloser Menschen häufig auf teure Notfallmedizin oder stationäre Aufnahme beschränkt. Präventive Hilfe, hausärztliche oder fachärztliche Versorgung werden zu wenig umgesetzt.

Der Deutsche Verein sieht in der Initiierung von aufsuchenden medizinischen Hilfen einen geeigneten Weg, um die gesundheitliche Versorgung von wohnungslosen Menschen zu verbessern.

Die aufsuchenden medizinischen Hilfen sollen unter anderem folgende Anforderungen erfüllen:

  • Die Hilfen zur medizinischen Versorgung sollen die Menschen dort aufsuchen, wo sie sich aufhalten. Dies kann mit mobilen Diensten in Form von Straßenambulanzen oder durch regelmäßige ambulante Sprechstunden (Arzt oder Ärztin mit pflegerischer Begleitung) an festen Orten erfolgen. Die festen Anlaufpunkte sollten an Angebote der Wohnungslosenhilfe (Beratungsstellen, Tagesaufenthalte) angebunden werden.
  • Um den unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen der Zielgruppe gerecht zu werden, sollen möglichst gestufte Versorgungskonzepte angestrebt werden. ... Die Versorgungskonzepte können reichen von einer aufsuchenden Arbeit auf der Straße und in vorübergehenden Unterbringungsformen, über fahrbare Ambulanzen, regelmäßige hausärztliche und fachärztliche Sprechstunden in Angeboten der Wohnungslosenhilfe bis hin zu Behandlungen in Krankenwohnungen.
  • Die medizinisch-pflegerische Beratung und Behandlung soll in Verbindung mit den vorhandenen sozialen Hilfeangeboten der Träger von Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten erbracht werden. Dies gewährleistet, dass den Patientinnen und Patienten die erforderlichen gesundheitlichen und sozialen Hilfen zukommen.
  • Die aufsuchenden medizinischen Hilfen sollen in das gesundheitliche Regelsystem integriert werden. Dies kann durch eine Ermächtigung der gesundheitlichen Hilfen als Institutsambulanzen durch die örtlichen Kassenärztlichen Vereinigungen sowie eine Vernetzung mit niedergelassenen Fachärzten und örtlichen Kliniken erfolgen. Übergeordnetes Ziel soll sein, Zugänge in das gesundheitliche Regelsystem zu ebnen und zu erleichtern. Damit wird die Bildung eines parallelen Systems neben dem Regelsystem oder eines "Notversorgungssystems für Arme" vermieden.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet unter anderem die Entwicklungen der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation.


Diese und weitere Analysen und Empfehlungen zu den Themenfeldern

  • Hilfen bei psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen
  • Hilfen bei Suchtmittelmissbrauch und Suchterkrankungen
  • Schlussfolgerungen für eine Kooperation der Hilfesysteme

finden Sie hier (PDF).

 

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