Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Handlicher Ausweis für Schwerbehinderte in NRW

28. August 2014 - Dass HIV heute noch zu einer Schwerbehinderung führt, ist eher selten. Nichtsdestotrotz leben Menschen mit HIV in Nordrhein-Westfalen, deren Grad der Behinderung nachgewiesenermaßen 50 oder mehr beträgt.

Ab September 2014 wird der Schwerbehindertenausweis in Nordrhein-Westfalen als handliche Scheckkarte ausgestellt. Neben dem neuen Format bietet der Ausweis zusätzliche Funktionen: So wird in Blindenschrift die Buchstabenfolge "sch-b-a" zu lesen sein. Außerdem enthält der Ausweis erstmals einen Hinweis auf die Schwerbehinderung in englischer Sprache.

Alle vor dem 1. September 2014 ausgestellten Ausweise können bis zum Ablauf ihrer eingetragenen Gültigkeit weiter verwendet werden. Es besteht keine Umtauschpflicht. Auf Wunsch werden jedoch alte, noch gültige Ausweise in neue Ausweise umgetauscht. Bei einem Umtausch ist allerdings mit Wartezeiten zu rechnen, da neu ausgestellte Ausweise Vorrang haben.

Die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises bleibt gebührenfrei. Für den neuen Ausweis wird ein Farbfoto in Passbildgröße benötigt. Zuständig für die Antragstellung sind wie bisher die Kreise und kreisfreien Städte.

Mehr lesen Sie unter mais.nrw.de.

 

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