Beratung zur Entschädigung für Opfer des § 175 startet
19. Juli 2017 - Am 22. Juni 2017 beschloss der Deutsche Bundestag die Aufhebung der Urteile nach §175 StGB und §151 StGB-DDR. Mit Inkrafttreten des Gesetzes Ende Juli werden alle Urteile automatisch aufgehoben. Eine entsprechende Rehabilitierungsbescheinigung kann bei der Staatsanwaltschaft beantragt werden.
Beratungshotline zu Entschädigungen: 0800 – 175 2017
Entschädigungsansprüche können in einem sehr niedrigschwelligen Verfahren beim Bundesamt für Justiz mit Inkrafttreten des Gesetzes Ende Juli geltend gemacht werden. Anwaltliche Hilfen werden für die Beantragung nicht notwendig sein.
Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) hat eine Beratungs-Hotline eingerichtet. Ziel ist es, die Betroffenen möglichst flächendeckend über ihre Ansprüche und die Wege zu ihrer Realisierung zu informieren. BISS kann sich dabei auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz stützen.
Die Nummer der Beratungs-Hotline lautet 0800 – 175 2017. Sie ist zu erreichen montags bis freitags von 9.00 bis 11.00 Uhr, mittwochs und donnerstags von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Bitte die Informationen weiterreichen
Möglicherweise wird es gar nicht so leicht sein, alle betroffenen älteren Männer zu erreichen und sie über ihre Entschädigungsansprüche zu informieren. Bitte leiten Sie deshalb die Informationen an möglichst viele geeignete Kooperationspartner*innen in der Schwulenarbeit, der HIV-Beratung und -Versorgung, der Seniorenarbeit sowie in der ambulanten und stationären Pflege weiter.
Die Pressemitteilung von BISS finden Sie hier (PDF).
Das Beratungstelefon wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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