Update: Informationsmedien zum ProstSchG
17. Juli 2017 - Am 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft getreten. In der Zwischenzeit sind auch dazugehörige Verordnungen veröffentlicht worden und einige Informationsmedien zum Gesetz entstanden - bisher leider nur zum kleinen Teil mehrsprachig.
Berufverbände, Freie Träger sowie der Bund, die Länder, die Bezirksregierungen und die Kommunen haben Informationsportale und Webseiten eingerichtet, die über das Gesetz und die dazugehörigen Verordnungen informieren. Darüber hinaus stehen einige Broschüren und Merkblätter zur Verfügung.
Schwerpunkte: Anmeldung und gesundheitliche Beratung
Wir haben hier eine Auswahl zusammengestellt. Dabei haben wir auf die Themen "Anmeldeverfahren für Sexarbeiter*innen" sowie "Informationen zu Gesundheit sowie - soweit schon vorhanden - zur gesundheitlichen Beratung" Schwerpunkte gesetzt:
WEBSEITEN
Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen
Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen informiert zum neuen Gesetz unter berufsverband-sexarbeit.de/prostschg.
Um die Auswirkungen des Gesetzes sichtbar zu machen, hat der
Berufsverband ein Beschwerdeformulare für Sexarbeiter*innen,
Betriebsstätten und Kund*innen eingerichtet unter beschwerdeformular-sexarbeit.de.
Bezirksregierung Arnsberg: Webseite zum Prostituiertenschutzgesetz
Anträge, Merkblätter und Verordnungen zum Gesetz finden Sie unter bezreg-arnsberg.nrw.de.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Webseite zum Prostituiertenschutzgesetz
Die
Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend zum Prostituiertenschutzgesetz - unter anderem mit Textbausteinen
zu den Inhalten des Informations- und Beratungsgesprächs zur Anmeldung
auf Deutsch, Russisch und Rumänisch, Informationen über das Verfahren
zur Anmeldung einer Prostitutionstätigkeit, Fragen und Antworten zum
Gesetz sowie Informationen zu der Umsetzung in den Bundesländern -
finden Sie unter bmfsfj.de.
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des
Landes Nordrhein-Westfalen: Webseite zum Prostituiertenschutzgesetz
Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW finden Sie derzeit noch unter mgepa.nrw.de.
VOICE4SEXWORKERS.COM und Gemeinnützige Stiftung Sexualität und Gesundheit (GS:SG): Website ProstSchG - Information und Hilfe
Die
Website informiert zum Gesetz, zu der Umsetzung in den Bundesländern
(soweit schon bekannt), zu Beratungsstellen für Sexarbeiter*innen und
bietet ein Forum für Fragen und Austausch. Die Website finden Sie unter prostituiertenschutzgesetz.info.
BROSCHÜREN/FLYER
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Prostituiertenschutzgesetz. Informationen über das Verfahren zur
Anmeldung einer Prostitutionstätigkeit. 2017
Die Broschüre
des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur
Anmeldung einer Prostitutionstätigkeit finden Sie hier (PDF).
Hydra: Informationsflyer zum ProstSchG für Sexarbeiter*innen und Betreiber*innen. 2017
Zu
einem Gesetz, dessen Umsetzung noch so viel
Unwägbarkeiten beinhaltet, einen Infoflyer zu erstellen, ist schwierig.
Hydra hat es trotzdem versucht und einen Infoflyer in acht Sprachen
erstellt. Er informiert Sexarbeiter*innen und Betreiber*innen über die
wichtigsten Neuerungen, die mit dem am 1. Juli 2017 in Kraft tretenden
Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in
der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG) einhergehen. Der Flyer
ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Rumänisch, Bulgarisch, Ungarisch , Polnisch, Spanisch und Thai
erhältlich. Den deutschsprachigen Flyer finden Sie hier (PDF). Den Flyer in weiteren Sprachen finden Sie unter hydra-berlin.de.
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand
und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen: Hinweise für Betreiber von
Prostitutionsstätten. April 2017
Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen
hat Hinweise für Betreiber von Prostitutionsstätten entwickelt. Sie
sollen einen Überblick über die bevorstehende Neuregelung geben. Die
Erläuterungen richten sich nur an die Betreiber von
Prostitutionsstätten. Für den gewerberechtlichen Vollzug des ProstSchG
liegt die Zuständigkeit bei den jeweiligen Kreisordnungsbehörden. Das
Merkblatt finden Sie unter bezreg-arnsberg.nrw.de.
Verband der privaten Krankenversicherung &
GKV-Spitzenverband: Merkblatt zur Krankenversicherung in Deutschland für
Prostituierte
Das Merkblatt zur Krankenversicherung in
Deutschland für Prostituierte des Verbandes der privaten
Krankenversicherung und des Spitzenverbandes der Gesetzlichen
Krankenversicherung finden Sie unter bmfsfj.de.
Weitere Informationen zum ProstSchG - unter anderem Informationen für Sexarbeiter*innen zum Thema Gesundheit - finden Sie im Spotlight ProstSchG.
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