
Geschäftsordnung der AG Aidsprävention - HIV/STI in NRW
Damit die Maßnahmen der AG Aidsprävention - HIV/STI in NRW in Nordrhein-Westfalen weiterhin wirksam bleiben, müssen sie regelmäßig angepasst und weiterentwickelt werden. Für diese Weiterentwicklung ist der kontinuierliche fachliche Austausch zwischen den Akteur*innen der Aidsprävention im Land Nordrhein-Westfalen, in den Kommunen und in der Freien Wohlfahrtspflege von zentraler Bedeutung.
Die AG Aidsprävention - HIV/STI in NRW stellt diesen fachlichen Austausch zwischen den Akteur*innen sicher. Sie führt alle wesentlichen Informationen über aktuelle Entwicklungen in den verschiedenen Handlungsfeldern zusammen, entwickelt fachliche Lösungsansätze und erarbeitet Empfehlungen für Fortentwicklungen der regionalen bzw. örtlichen und landesweiten Aidspräventions- und Hilfestrukturen.
Die AG Aidsprävention - HIV/STI in NRW stellt die fachliche Kooperation und Koordination der verschiedenen Akteure im Bereich Aids auf Landesebene sicher.
Der fachliche Austausch zwischen Land, Kommunen und Freier Wohlfahrtspflege und die Verbesserung von Transparenz und Vernetzung der Strukturen auf Landesebene tragen zur Weiterentwicklung der Aidspräventions- und -Hilfe-Infrastruktur in NRW bei.
Die AG Aidsprävention - HIV/STI in NRW widmet sich insbesondere folgenden Aufgaben:
- Fachliche Unterstützung von Land, Kommunen und Freier Wohlfahrtspflege in Fragen der Aidsrävention und -Hilfe
- Begleitung und Entwicklung von Konzepten zur Aidsprävention und -Hilfe
- Förderung der landesweiten Vernetzung der Aidspräventions- und Hilfeangebote innerhalb des gesundheitlichen und sozialen Hilfesystems
- Entwicklung von Konzepten zur Sicherung und Verbesserung der Qualität der Aidsprävention und -Hilfe
Die AG Aidsprävention - HIV/STI in NRW besteht aus dreizehn Mitgliedern. Neben dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das für den Gesundheitsbereich zuständige Ministerium, gehören ihr jeweils sechs Vertretungen der Kommunen und der Freien Wohlfahrtspflege an.
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen benennen die in der Arbeitsgemeinschaft vertretenen Personen dem für den Gesundheitsbereich zuständigen Ministerium für den Zeitraum von vier Jahren. Eine Wiederbenennung ist möglich.
Die benannten Mitglieder stellen der Arbeitsgemeinschaft ihre Expertise und ihre Kompetenz zur Verfügung und nehmen ihre Aufgabe grundsätzlich persönlich wahr.
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen können in Ausnahmefällen für eine Sitzung der AG Aidsprävention - HIV/STI in NRW eine Stellvertretung beauftragen.
Den Vorsitz der AG Aidsprävention - HIV/STI in NRW führt das für den Gesundheitsbereich zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die AG Aidsprävention - HIV/STI in NRW wird bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch eine Geschäftsstelle unterstützt. Die Geschäftsstelle nimmt koordinierende und administrative Aufgaben im Auftrag der AG Aidsprävention - HIV/STI in NRW wahr.
Die AG Aidsprävention - HIV/STI in NRW wirkt bei der Besetzung der Leitung der Geschäftsstelle mit.
Die AG Aidsprävention - HIV/STI in NRW ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der benannten Mitglieder anwesend ist.
Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Die AG Aidsprävention - HIV/STI in NRW strebt an, ihre Beschlüsse im Konsens zu fassen. Minderheitsvoten werden protokollarisch festgehalten.
Die Mitglieder setzen sich dafür ein, im Rahmen ihrer Kompetenzen auf die Umsetzung vereinbarter Schwerpunkte in ihren jeweiligen Strukturen auf örtlicher, regionaler sowie landesweiter Ebene hinzuwirken. Die Zustimmung begründet keine finanzielle Verpflichtung.
Beschlüsse der AG Aidsprävention - HIV/STI in NRW können auch im Umlaufverfahren gefasst werden, soweit kein Mitglied widerspricht. Bei Widerspruch ist die Vorlage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen.
Die Sitzungen der AG Aidsprävention - HIV/STI in NRW finden mindestens zweimal jährlich statt. Die Sitzungstermine werden spätestens in der letzten Sitzung des laufenden Jahres für das kommende Jahr vereinbart.
Sechs Wochen vor dem Sitzungstermin versendet die Geschäftsstelle der AG Aidsprävention - HIV/STI in NRW einen Entwurf der Tagesordnung an alle Mitglieder mit der Bitte, diesen zu ergänzen bzw. zu ändern. Ebenso erhalten die Mitglieder die zum Tagesordnungsentwurf gehörigen Sitzungsunterlagen.
Mitglieder können interne Sitzungsvorlagen an ihre entsendende Organisation weitergeben, wenn dies zur Meinungsbildung in der Organisation notwendig ist. Bei der Weitergabe ist darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung über eine Veröffentlichung der jeweiligen Vorlage der Arbeitsgemeinschaft vorbehalten ist.
Vorschläge zur Ergänzung bzw. Änderung der Tagesordnung können bis spätestens drei Wochen vor dem Sitzungstermin bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Eine kurze Begründung des Tagesordnungspunktes ist beizufügen.
Zu einzelnen Tagesordnungspunkten können Gäste nach Bedarf eingeladen werden.
Die Geschäftsstelle der AG Aidsprävention - HIV/STI in NRW lädt die Mitglieder im Namen der bzw. des Vorsitzenden mindestens zwei Wochen vor dem Sitzungstermin ein. Die Einladung enthält den abschließenden Tagesordnungsvorschlag und die entsprechenden Sitzungsunterla-gen.
Die Sitzungen leitet der bzw. die Vorsitzende.
Für die Protokollführung sowie die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen ist die Geschäftsstelle der AG Aidsprävention - HIV/STI in NRW verantwortlich. Das Protokoll geht den Mitgliedern der AG Aidsprävention - HIV/STI in NRW spätestens nach vier Wochen zu.
Änderungen und Ergänzungen zum Protokoll können vier Wochen nach Protokollversand einge-reicht werden. Danach gilt das Protokoll als beschlossen.
Beschlüsse werden von der Geschäftsstelle an die kommunalen Spitzenverbände und die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege versandt.
Der Versand von Einladung, Sitzungsunterlagen und Protokoll erfolgt grundsätzlich durch E-Mail.
Die AG Aidsprävention - HIV/STI in NRW kann die Einrichtung von Arbeitsgruppen mit definierten Themen bzw. Aufgaben beschließen. Die Arbeitsgruppen sollen zeitlich befristet sein.
Der AG Aidsprävention - HIV/STI in NRW legt die Besetzung der Arbeitsgruppe fest und formuliert einen schriftlichen Arbeitsauftrag.
Die Tätigkeit der Arbeitsgruppen wird von der Geschäftsstelle koordiniert.
Eine Änderung der Geschäftsordnung kann von jedem Mitglied der AG Aidsprävention - HIV/STI in NRW beantragt werden. Für eine Änderung sind eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mit-glieder und die Zustimmung des für Gesundheit zuständigen Ministeriums erforderlich.
Die Geschäftsordnung tritt mit Beschluss der AG Aidsprävention - HIV/STI in NRW am 16. März 2011 in Kraft.