Rahmenvereinbarung und Erlasse
Hier finden Sie die Rahmenvereinbarung über die Grundsätze zur Ausgestaltung und Weiterentwicklung von Präventions- und Hilfemaßnahmen im Sucht- und Aidsbereich im Rahmen der Kommunalisierung in Nordrhein-Westfalen sowie wichtige Erlasse des Bundeslandes im Kontext HIV und Aids.
Im Februar 2015 haben das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, der Städtetag NRW, der Landkreistag NRW, der Städte- und Gemeindebund NRW sowie die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW die Rahmenvereinbarung über die Grundsätze zur Ausgestaltung und Weiterentwicklung von Präventions- und Hilfemaßnahmen im Sucht- und Aidsbereich im Rahmen der Kommunalisierung in Nordrhein-Westfalen unterzeichnet.
Aktivitäten an den Bedürfnissen der betroffenen Menschen ausrichten
Mit dieser Vereinbarung erneuern die Beteiligten unter Bezugnahme auf die zwischenzeitlich ausgelaufene Vereinbarung vom 28. Mai 2009 ihre Verständigung über einen fachlichen Rahmen zur Ausgestaltung und Weiterentwicklung eines an den Bedürfnissen der betroffenen Menschen ausgerichteten Sucht- und Aids-Hilfesystems in Nordrhein-Westfalen.
Präventionsanstrengungen fortsetzen und differenzierte Struktur weiterentwickeln
Im Aidsbereich wird es für notwendig erachtet, die Präventionsanstrengungen zur Minimierung von Neuinfektionen insbesondere in bestimmten Bevölkerungsgruppen sowie die Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von HlV-infizierten und an Aids erkrankten Menschen unvermindert fortzusetzen und die bestehende differenzierte Aids-Präventions- und Hilfeinfrastruktur weiter zu entwickeln.
HIV/Aids- und STI-Prävention verknüpfen
Dazu gehört auch, bei Konzepten zur HIV/Aids-Prävention die Prävention von anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) stärker zu berücksichtigen im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes zur Förderung der sexuellen Gesundheit.
Ziele, Aufgaben und fachliche Standards konkretisieren und gemeinschaftlich handeln
Die Rahmenvereinbarung soll den Umsetzungsprozess auf kommunaler Ebene für die aus Landesmitteln geförderten Angebote und Maßnahmen unterstützen. Zu diesem Zweck wurden Ziele, Aufgaben, infrastrukturelle und einrichtungsbezogene Anforderungen, Qualitätsmanagement und landesweite Datenerhebung konkretisiert. Gleichzeitig unterstreicht die Vereinbarung den festen Willen der Unterzeichnenden, auf ein übergreifendes gemeinschaftliches und abgestimmtes Handeln aller Beteiligten auf allen Ebenen hinzuwirken.
Koordinieren und kooperieren auf Landesebene
Koordiniert werden die Aktivitäten aller Beteiligten in der AG Aidsprävention - HIV/STI in NRW. Die Bestellung der Mitglieder, die Zusammensetzung des Gremiens, seine Aufgaben und Befugnisse bleiben unverändert. Die Geschäftsordnung ist die Arbeitsgrundlage. Die Arbeitsgemeinschaft wird bei ihrer Arbeit durch eine Geschäftsstelle unterstützt.
Die Rahmenvereinbarung über die Grundsätze zur Ausgestaltung und Weiterentwicklung von Präventions- und Hilfemaßnahmen im Sucht- und Aidsbereich im Rahmen der Kommunalisierung in Nordrhein-Westfalen (Februar 2015) finden Sie hier.
Der neue Runderlass "Amtliche Untersuchungen von Beamt*innen sowie Beamtenbewerber*innen mit einer HIV-Infektion" des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen vom 23. März 2023 kann wie folgt zusammengefasst werden:
- Die HIV-Infektion ist nach heutigem Stand der Medizin eine gut behandelbare Infektionserkrankung.
- Allgemeine HIV-Tests bei Einstellungsuntersuchungen von Beamtenbewerber*innen sind unverhältnismäßig.
- Auch wenn der*die Bewerber*in seine*ihre HIV-Infektion von sich aus bekannt gibt oder diese aus anderen Quellen bekannt wird, schließt die HIV-Infektion für sich allein die gesundheitliche Eignung und eine Verbeamtung nicht grundsätzlich und in jedem Fall aus.
- Die Regelungen dieses Erlasses gelten auch für amtsärztliche Untersuchungen bei Beamt*innen auf Zeit, auf Probe und auf Widerruf.
Aktualisierung mit Bezug zur aktuellen Rechtslage und zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Diese Grundsätze galten bereits bei der Fassung des Runderlasses von 2012. Neu ist, dass auf die geltende Rechtlage ausführlich hingewiesen wird. So werden aktuelle Richtlinien und Urteile explizit erwähnt. Ebenso wird der direkte Bezug zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hergestellt. Den neuen Erlass finden Sie unter recht.nrw.de.
Im Runderlass des Kultusministeriums Nordrhein-Westfalen vom 12. Juni 2012 zu "HIV/Aids-Aufklärung in den Schulen" ist festgelegt, dass die Mitwirkung an der Vermittlung von Wissen über Aids und an der Entwicklung von Einstellungen und Verhaltensweisen eine verpflichtende Aufgabe der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule ist.
Wir weisen darauf hin, dass die Richtlinien für die Sexualerziehung in Nordrhein-Westfalen vom 30. September 1999 auch für die schulische Aufklärung zu HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen gelten. Bitte beachten Sie, dass die in den Richtlinien enthaltenen Ausführungen zu HIV und Aids nicht mehr dem aktuellen Wissensstand entsprechen. Eine HIV-Infektion ist zwar auch heute nicht heilbar, aber sehr gut behandelbar. Das bedeutet, dass bei rechtzeitiger Diagnose und wirksamer Therapie Aids verhindert werden kann und ein langes Leben mit HIV möglich ist. Eine wirksame Therapie kann die Anzahl der Viren soweit reduzieren, dass HIV auch bei Sex ohne Kondom nicht übertragen wird. Über weitere Details zum aktuellen Wissensstand können Sie sich unter liebesleben.de und unter aidshilfe.de informieren. Die Richtlinien für die Sexualerziehung in Nordrhein-Westfalen vom 30. September 1999 finden Sie unter schulministerium.nrw.de. Die Information über HIV und Aids ist für alle Schulen der Sekundarstufen I und II verbindliche Unterrichtsaufgabe.
Der Erlass empfiehlt die Zusammenarbeit mit den unteren Gesundheitsbehörden und anderen außerschulischen Einrichtungen und Fachkräften. Hierzu zählen neben der Ärzt*innenschaft vor allem die bei den Kommunen, Aidshilfen und anderen freien Trägern angesiedelten sogenannten Youthworker*innen, die insbesondere sexualpädagogisch orientierte HIV/Aids-Aufklärung für Jugendliche durchführen. Ihre Fachkompetenz sollte sowohl in den Unterricht als auch in Beratungs- und Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Den Erlass finden Sie unter schule.nrw.