Empfehlungen der Landeskommission AIDS
Seit dem 7. Juli 1992 berät die Landeskommission Aids die Landesregierung Nordrhein-Westfalen in grundsätzlichen Fragen der Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Eindämmung von AIDS. Sie tritt mindestens einmal pro Jahr zusammen und erarbeitet konkrete Empfehlungen. Die 26 Mitglieder der Landeskommission werden namentlich vom Gesundheitsministerium berufen. Es sind Vertreter*innen von Institutionen, Verbänden und Vereinen, die direkt oder indirekt mit der Prävention, Beratung, Betreuung und Versorgung von Menschen mit HIV und Aids befasst sind – zum Beispiel Ärztekammern, Kassenärztliche Vereinigungen, Wohlfahrtsverbände, kommunale Spitzenverbände, Aids- und Drogen-Selbsthilfe. Weitere Informationen zu den Mitgliedern der Kommission finden Sie unter mags.nrw.de.
Die Landeskommission AIDS macht die Herausforderungen bei der Einführung von HIV-Selbsttests in Nordrhein-Westfalen deutlich. Gleichzeitig gibt sie Empfehlungen ab, wie diese Tests erfolgreich in bestehenden Strukturen der HIV-Prävention integriert werden können. Zur erfolgreichen Anwendung und Implementierung von HIV-Selbsttests innerhalb der Präventionsarbeit in NRW empfiehlt die Landeskommission AIDS:
- Schaffung/Erweiterung von Informationsangeboten/-medien, etwa in verschiedenen Sprachen, in leichter Sprache, in Form leicht verständlicher Videos
- Weiterentwicklung der Testsysteme und Packungsbeilagen
- Hinweis auf andere sexuell übertragbare Infektionen (STI)
- Beobachtung der potentiellen Anwendung von Selbsttests im Bereich der Sexarbeit zur Vermeidung von Missbrauch
- Sicherstellung der Übernahme von Behandlungskosten für Menschen ohne Krankenversicherung
- Evaluation von Umfang und Nutzung von HIV-Selbsttests
- Stärkung von Beratung und Begleitung, welche im Rahmen der Selbsttestnutzung in Anspruch genommen werden können
- Weiterführung und Stärkung der Antidiskriminierungsarbeit in NRW
Die Landeskommission weist explizit darauf hin, dass auch für HIV-Selbsttests die für andere HIV-Tests geltenden Standards maßgeblich sind hier Einwilligung, Vertraulichkeit, Beratung, zuverlässige Testergebnisse sowie eine gute Überleitung in die Versorgung
Weitere Details der Empfehlung lesen Sie hier.
Die Landeskommisson AIDS stellt in ihrem Statement fest: Menschen mit einer HIV-Infektion und einer nicht nachweisbaren Viruslast unter Therapie können das Virus sexuell nicht übertragen. Kurz: "n = n: nicht nachweisbar = nicht übertragbar".
n = n: HIV wird unter wirksamer Therapie auch beim Sex ohne Kondom nicht übertragen
Eine HIV-Infektion ist nicht heilbar, aber behandelbar. Das bedeutet, dass bei rechtzeitiger Diagnose und wirksamer Therapie Aids verhindert werden kann und ein langes Leben mit HIV möglich ist. Außerdem ist belegt, dass bei wirksamer Therapie die Anzahl der Viren so weit reduziert (unterhalb der Nachweisgrenze) werden kann, dass HIV auch bei Sex ohne Kondom nicht übertragen wird. Voraussetzung dafür ist eine dauerhafte Therapietreue.
Nach der Veröffentlichung des Swiss (EKAF) Statements in 2008 belegen die Ergebnisse der PARTNER-Studien (Partners of people on ART: a New Evaluation of the Risks), dass bei einer Viruslast unter der Nachweisgrenze keine HIV-Übertragungen stattgefunden haben. Dies schließt Daten zu homosexuellen Männern sowie zu Paaren, die Analverkehr praktizieren, ein.
n = n: Auf natürlichem Wege Kinder zeugen und Kinder bekommen
Ebenso bedeutet dies, dass unter antiretroviraler Therapie Menschen mit HIV Kinder zeugen und Frauen mit HIV HIV-negative Kinder gebären können, ohne auf Inseminationsmethoden beziehungsweise Kaiserschnitt zurückgreifen zu müssen.
n = n: Ermutigung für Menschen mit HIV
Die Landeskommission will mit der Botschaft n = n Menschen mit HIV ermutigen, Scham und Angst abzulegen und an der Gesellschaft teilzuhaben wie andere Menschen auch. Die Landeskommission hofft, dass die Verbreitung der Botschaft n = n zum Abbau von Diskriminierung und Stigmatisierung in der Gesellschaft und dem Gesundheitssystem beiträgt, und damit den Zugang zu Test und Behandlung verbessert.
Das gesamte Statement lesen Sie unter hier.
Die Zunahme von Asylsuchenden aus Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas hat sich laut Robert Koch-Institut kaum auf die Zahl der HIV-Neudiagnosen im Jahr 2015 ausgewirkt. Gleichwohl sind unter den Geflüchteten, die in Nordrhein-Westfalen leben, Menschen aus den Hauptbetroffenengruppen und Menschen mit HIV, die einen Zugang zu Prävention, Beratung, Untersuchung und Behandlung besonders benötigen. Dies hat die Landeskommission AIDS bewogen, die aktuellen Herausforderungen zu beschreiben und Hinweise zur Deckung des Bedarfes geflüchteter HIV-positiver Menschen zu geben. Hinsichtlich der aktuellen Situation sieht die Landeskommission AIDS unter anderem folgende Herausforderungen:
- Klarstellung, dass die HIV-Diagnostik laut Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW zur Unterbringung Asylbegehrender kein routinemäßiger Teil der Erstuntersuchung von Asylsuchenden ist.
- bei geflüchteten Menschen häufig fehlende Kenntnis von den in NRW zur Verfügung stehenden anonymen und kostenlosen HIV-Test-Angeboten
- Sprach- und Kommunikationsprobleme bei der Aufklärung zum HIV-Test oder zur HIV-Behandlung
- Leitliniengerechte Behandlung eine HIV-Infektion in allen Stadien (einschließlich der asymptomatischen)
- Diskriminierung von Geflüchteten mit HIV in Gemeinschaftsunterkünften
Unter verschieden Aspekten gibt die Landeskommission AIDS Hinweise, wie die besonderen Bedarfe geflüchteter HIV-positiver Menschen gedeckt werden sollen. Die gesamte Empfehlung lesen Sie hier.
Die fachlichen und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen mit dem Thema HIV/AIDS haben entscheidend dazu beigetragen, dass insbesondere im Zusammenhang mit dem intravenösen Konsum von Drogen Ansätze der Gesundheitsförderung und Risikominimierung verstärkt angeboten werden. Die Landesregierung hat diese Weiterentwicklung der Präventions- und Hilfeangebote im Rahmen ihrer Sucht- und AIDS-Politik aktiv unterstützt.
Die neuesten Erkenntnisse aus der DRUCK-Studie des Robert-Koch-Institutes, Berlin, zeigen jedoch weiteren Handlungsbedarf auf. Die HIV/AIDS-Präventionsarbeit ist daher fortzuführen und unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen kontinuierlich anzupassen, bestehende Angebote sind zu überprüfen und bedarfsgerecht weiter zu entwickeln. Insbesondere müssen HIV- und HCV-Prävention und Therapie zusammen gedacht sowie die Kooperation mit der Sucht- und Drogenhilfe intensiviert werden. Die vorliegende Empfehlung will hierzu einen Beitrag leisten. Die Landeskommission empfiehlt unter anderem:
- Es ist zu prüfen, inwieweit neuen Erkenntnissen über die Vorteile der Regulierung von Betäubungsmitteln im Rahmen der notwendigen Weiterentwicklung strafrechtlicher Regelungen verstärkt Rechnung getragen werden kann, um die Lebens- und Versorgungssituation, insbesondere Drogen gebrauchender Menschen mit HIV und AIDS zu verbessern.
- Testangebote für HIV und HCV sind zielgruppenspezifisch weiterzuentwickeln. Es ist zu prüfen, inwieweit Testangebote in niedrigschwellige Drogenberatung integriert bzw. mit diesen eng vernetzt werden können.
- Versorgungsangebote sollten bedarfsgerecht weiterentwickelt werden, insbesondere im Hinblick auf einen niedrigschwelligen Zugang.
- Safer-Use-Angebote sollten, unabhängig davon, welche Substanz und in welcher Form diese konsumiert wird, erweitert werden.
- Die Entwicklung geeigneter Maßnahmen zum Drug Checking könnte ein wirksamer Beitrag zur aktiven Förderung von gesundheitsbewusstem Handeln beim Drogenkonsum und damit generell zur Schadensminderung sein.
- Die Selbsthilfe Drogen gebrauchender Menschen ist ein wichtiger Partner bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur HIV-/AIDS-/Hepatitis-Prävention und -Hilfe und sollte auf kommunaler wie Landesebene angemessen berücksichtigt werden.
- Menschen in Haft müssen denselben Zugang zu Angeboten der Prävention, Diagnostik und medizinischen Behandlung haben wie außerhalb des Vollzugs ("Äquivalenzprinzip").
- Beim Ausbau und der Entwicklung von Hilfsangeboten sind genderspezifische Aspekte zu berücksichtigen.
Alle handelnden Akteur*innen und im HIV/Aids- und im Suchtbereich Verantwortung tragenden Stellen sollten darauf hinwirken, dass die genannten Empfehlungen bei der Weiterentwicklung von Präventions-, medizinischen Therapie- und Suchthilfeangeboten Berücksichtigung finden.
Die gesamte Empfehlung lesen Sie hier.
Sexuell übertragbare Infektionen (STI) verlaufen häufig symptomlos. Die Nichterkennung und Nichtbehandlung symptomloser STI fördert die Weiterverbreitung sowie die Infektion mit weiteren STI und kann zu schweren Krankheitsverläufen und Krankheitsfolgen führen.
Untersuchung auch bei Verdacht auf eine Übertragung anbieten
Die Landeskommission AIDS NRW weist deshalb in ihrer "Empfehlung zur Verbesserung der Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten sowie zur Erleichterung des Zugangs zu STI-Untersuchungen bei entsprechenden Anlässen" vom 19. November 2015 darauf hin, dass Untersuchungen auf STI bereits angeboten werden sollten, wenn ein Verdacht auf eine entsprechende Übertragung besteht.
Zugang zu Untersuchungs- und Behandlungsangeboten verbessern
Für eine frühzeitige Diagnostik und Behandlung sei dabei in erster Linie ein ausreichend differenziertes, leicht zugängliches, bei Bedarf auch anonymes und kostenloses Angebot zu Beratung, Diagnostik und Behandlung notwendig. Derzeit mangele es insbesondere an zielgruppenspezifisch ausgerichteten Informationen und Zugängen zu den bereits existierenden Untersuchungs- und Behandlungsangeboten.
STI-Diagnostik am individuellen Ansteckungsrisiko und dem jeweiligen sexuellen Lebensstil orientieren
Die STI-Diagnostik sollte sich am individuellen Ansteckungsrisiko bzw. dem jeweiligen sexuellen Lebensstil orientieren. Entscheidend hierbei sei, inwieweit der individuelle Lebensstil mit einem erhöhten Risiko für eine Ansteckung mit STI verbunden sei. Unter anderem in den folgenden Fällen sei eine Untersuchung auf STI indiziert:
- bei Vorliegen von Symptomen einer STI
- bei SexualpartnerInnen von Personen mit STI
- bei vorhandenen anderen STI (wie Gonorrhoe, Chlamydien, Syphilis, HIV)
- als Bestandteil der STI-Diagnostik von Personen mit häufig wechselnden oder neuen SexualpartnerInnen mit erhöhtem Risiko für STI
- Test auf Behandlungserfolg
Empfehlungen
Zur Verbesserung der Prävention von STI sowie der Versorgung von Menschen mit STIs empfiehlt die Landeskommission AIDS NRW:
- Intensivierung der Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte zur Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit zum Thema Sexualität und STI wie auch zur Diagnostik und Behandlung von STI
- Aufnahme des Themas in die Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer
- Sensibilisierung der Ärztinnen und Ärzte (durch die kassenärztlichen Vereinigungen) für eine stärkere Nutzung der Möglichkeiten von STI-Untersuchungen im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung. In diesem Zusammenhang sollte insbesondere darauf eingegangen werden, wann ein konkreter Ansteckungsverdacht vorliegt, um Untersuchungen (insbesondere auf Syphilis, Gonokokken, Chlamydien und Hepatitiden) durchzuführen. Besteht der konkrete Verdacht auf eine STI, werden die Kosten der STI-Untersuchung von den Krankenkassen übernommen
- Gezielte Information der Versicherten, in welchen Situationen sie eine Ärztin oder einen Arzt im Hinblick auf eine mögliche STI-Infektion aufsuchen sollten
- Erweiterung der entsprechenden Leitlinien, bei welchen konkreten Anlässen mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko (häufig wechselnde SexualpartnerInnen etc.) eine Untersuchung auf STI indiziert ist. Die medizinischen Fachgesellschaften werden gebeten, dies bei der künftigen Entwicklung der Leitlinien zu berücksichtigen
- Förderung der Vernetzung von vorhandenen Angeboten zu Beratung, Diagnostik und Behandlung bei STI
- Erweiterung des Angebots an anonymer und möglichst kostenfreier Testung auf STI für besondere Zielgruppen. Ein bedarfsgerechter Ausbau dieser Angebote ist in Zusammenarbeit von Land, Unteren Gesundheitsbehörden, Kostenträgern und freier Träger anzustreben. Schon derzeit erleichtern anonyme und kostenfreie Angebote der Unteren Gesundheitsbehörden und freien Wohlfahrtspflege den Zugang zu STI-Untersuchung und -Behandlung für besonders vulnerable Zielgruppen
Die gesamte Empfehlung der Landeskommission AIDS mit Verweisen auf entsprechende Studien und Leitlinien lesen Sie hier.
Die Landeskommission AIDS beobachtet mit großer Sorge die im Rahmen der Diskussion von Eckpunkten für eine Reform des Prostitutionsgesetzes erhobene Forderung nach Wiedereinführung einer Untersuchungspflicht auf sexuell übertragbare Krankheiten für Sexarbeiter*innen Die Mitglieder der Landeskommission AIDS sprechen sich gegen die Wiedereinführung einer verpflichtenden Gesundheitsuntersuchung von Sexarbeiter*innen aus. Auch eine Kondompflicht für Freier lehnt die Kommission ab.
Freiwillige und niedrigschwellige Angebote sind das Mittel der Wahl
Auch die in diesem Zusammenhang erhobene Forderung nach einer Kondompflicht für Freier wird abgelehnt. Erfolgversprechend sind freiwillige und niedrigschwellige Maßnahmen, die auf eine Förderung der sexuellen Gesundheit gerichtet sind. In Ihrem Beschluss vom 18. Dezember 2014 tritt die Landeskommission dafür ein
Sexarbeiter*innen ein möglichst niedrigschwelliger Zugang zu Aufklärung, Beratung, Untersuchung und Behandlung von HIV/STI anzubieten
aufsuchende Angebote zur HIV/STI-Prävention einzurichten, die sowohl Hilfen zur stärkeren Professionalisierung als auch zur Erleichterung des Ausstiegs aus der Sexarbeit umfassen
Pflichtuntersuchungen fördern die Stigmatisierung
Die Wiedereinführung einer Untersuchungspflicht würde nach Einschätzung der Kommission
- die Stigmatisierung und Ausgrenzung von Sexarbeiter*innen fördern und zugleich ein von Selbstbestimmung und Eigenverantwortung geprägtes gesundheitsförderliches professionelles Verhalten erschweren
- bei Freiern den falschen Eindruck fördern, dass Maßnahmen zum Schutz vor HIV/STI überflüssig sind
- einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Sexarbeiter*innen bedeuten
Den kompletten Beschluss der Landeskommission AIDS NRW zur “Ablehnung von Pflichtuntersuchungen auf HIV/STI für Sexarbeiter*innen” finden Sie hier.
In Nordrhein-Westfalen leben im Jahr 2024 etwa 22.100 Menschen mit HIV. Schätzungen zufolge sind etwa zwei Drittel von ihnen erwerbstätig. Zwar verbessern erfolgreiche Therapien die Lebensperspektive von HIV-positiven Menschen deutlich, aber von einer gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben sind viele noch weit entfernt. Handlungsbedarf sieht die Kommission vor allem in den Themenfeldern:
- Abbau von Ängsten
- Beendigung von Diskriminierung
- Aufklärung von Menschen mit HIV über ihre Rechte
- Ermutigung von Menschen mit HIV zur Teilnahme am Arbeitsleben
Die Empfehlungen der Landeskommission zum Umgang mit Menschen mit HIV/Aids in der Arbeitswelt finden Sie hier.
Auf dem Hintergrund der epidemiologischen Entwicklung und der Ansteckungswege und Ansteckungsrisiken gibt die Landeskommission Empfehlungen zu den Handlungsfeldern Strafverfolgung im Konsumentenbereich, Substitutionsbehandlung, HIV- und Aids-Prävention und Hilfe im Strafvollzug, Hilfen für i.v. drogengebrauchende Frauen mit HIV/Aids, Beschaffungsprostitution, ärztliche und pflegerische Versorgung sowie Verbesserung der örtlichen Präventions- und Hilfeangebote ab. Die Empfehlung der Landeskommission AIDS zur Verbesserung der Lebenssituation von i.v. drogengebrauchenden Menschen mit HIV und Aids finden Sie hier.
Die Landeskommission gibt grundsätzliche Empfehlungen zu den Themenfeldern Indikationen für die Durchführung des HIV-Antikörpertests, Einwilligung als wesentliche Voraussetzungen des HIV-Antikörpertests und Bekanntgabe des Ergebnisses des HIV-Antikörpertests ab. Die Empfehlung der Landeskommission AIDS zur Anwendung des HIV-Antikörpertests in Klinik und Praxis finden Sie hier.
Die Landeskommission AIDS empfiehlt Maßnahmen für schwule Männer in den Bereichen strukturelle Prävention und Primärprävention. Die Empfehlung der Landeskommission AIDS zur Verbesserung der Aids-Prävention bei schwulen Männern in NRW finden Sie hier.
Auf der Grundlage einer Analyse der damaligen Versorgungssituation gibt der Landeskommission AIDS Empfehlungen zur Erfassung und Aus- bzw. Aufbau der regionalen Versorgungsangebote sowie zur Sicherung der Versorgungsqualität ab. Die Empfehlung der Landeskommission AIDS zur Verbesserung der ambulanten ärztlichen Versorgung von Menschen mit HIV und AIDS in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
Für die Handlungsfelder ambulante pflegerische Versorgung, psychosoziale Versorgung und Versorgung durch niedergelassene Ärzt*innen werden Empfehlungen zur häuslichen Krankenpflege, zur Infusionstherapie, zur Refinanzierung psychosozialer Versorgung, zu Spezialpflegediensten und zur Refinanzierung durch niedergelassene Ärzt*innen. Die Empfehlung der Landeskommission AIDS zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten qualifizierten ambulanten Versorgung von Menschen mit HIV und Aids in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.