Evaluationsergebnisse des Prostituiertenschutzgesetzes
Die Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) durch das Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) im Auftrag des Bundes kommt zu dem Ergebnis, dass die Ziele des Gesetzes seit 2017 nur teilweise erreicht werden. Das Hauptziel des ProstSchG ist es, in der Prostitution tätige Personen besser zu schützen und ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken. Dazu soll das Gesetz zum einen die rechtlichen Rahmenbedingungen und Arbeitsbedingungen verbessern, einschließlich Gesundheitsschutz, und zum anderen Kriminalität in der Prostitution wie Menschenhandel, Gewalt, Ausbeutung und Zuhälterei wirksam bekämpfen.
Das multimethodische Forschungsdesign – u. a. mit Rechtsprechungsanalyse, Statistik, qualitativen Interviews und Befragungen verschiedener Zielgruppen – zeigt, dass Anmelde‑, Erlaubnis- und Überwachungsverfahren zwar grundsätzlich funktionieren, aber mit hoher bürokratischer Belastung verbunden sind und eine klare, nachweisbare Schutzwirkung der Registrierung für in der Sexarbeit tätige Personen bislang nicht belegt werden kann. Zugleich bleiben erhebliche Risiken durch Gewalt, Ausbeutung und Menschenhandel bestehen, insbesondere in schwer erreichbaren Segmenten der Sexarbeit, und vulnerable Gruppen wie Migrant*innen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus werden nur eingeschränkt erreicht.
Die Evaluation identifiziert Vollzugsprobleme, unklare Zuständigkeiten und große Unterschiede zwischen den Bundesländern und formuliert zahlreiche konkrete Prüf- und Handlungsempfehlungen, die nun in politischen Folgeprozessen als Grundlage für mögliche gesetzliche Nachsteuerungen dienen sollen.
Weiterführende Informationen finden Sie direkt auf der Seite des Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen unter kfn.de.
Auf der Seite vom Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend stehen der Evaluationsbericht, eine Kurzversion des KFN-Gesamtgutachtens sowie die beiden Begleitgutachten zu den Themen Baurecht und Freiwilligkeit zum Download unter bmbfsfj.bund.de bereit.
