Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Prostitutionsschutzgesetz noch einmal im Bundesrat

14. September 2016 - Am 23. September 2016 steht das Prostitutionsschutzgesetz noch einmal auf der Tagesordnung des Bundesrates.

Der Ausschuss für Frauen und Jugend empfiehlt dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag am 7. Juli 2016 verabschiedeten Gesetz zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss einberufen wird. Angestrebt werden soll, das Inkrafttreten des Gesetzes auf den 1. Januar 2018 zu verschieben.

Als Begründung wird angeführt, dass der bisherige Zeitplan zu kurz bemessen sei, um landeseinheitliche Regelungen zur Ausführung des Gesetzes zu schaffen. Darüber hinaus betont der Ausschuss noch einmal, dass erhebliche Teile des Gesetzes nicht geeignet sind, das Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten zu stärken. "Stattdessen bergen sie die Gefahr, Menschen, die sich für diese Tätigkeit entschieden haben, aber auf den Schutz durch Anonymität angewiesen sind, in die Illegalität zu treiben".

Die Empfehlungen des Ausschusses für Frauen und Jugend finden Sie hier (PDF). Eine prägnante Zusammenfassung des Sachstandes entnehmen Sie den Erläuterungen zu TOP 6 der Tagesordnung des Bundesrates (PDF).

Mehr zum Prostitutionsschutzgesetz lesen Sie in unserem Spotlight ProstSchG.

 

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