Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Neuer Gesetzentwurf zum Prostitutionsgesetz?

30. November 2015 - In der vergangenen Woche hat Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig verschiedenen Medienberichten zufolge einen neuen Gesetzentwurf zum Prostitutionsgesetz in die Abstimmung der Fachministerien geschickt.

Grund dafür sei die einhellige Ablehnung des Referentenentwurfs durch Kommunen und Verbände.


Wirklich eine Verbesserung?

Folgende Änderungen sollen darin enthalten sein:

  • Die Gesundheitsberatung soll nun nicht mehr jährlich erfolgen müssen, sondern nur noch einmal vor Aufnahme der Tätigkeit.
  • Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter sollen sich einmalig anmelden müssen. Statt bisher zwei soll die Anmeldung nun vier Jahre gültig sein. Eine Verlängerung könne im Internet beantragt und erteilt werden. Unter 21-Jährige sollen sich statt jährlich alle zwei Jahre melden müssen; die Möglichkeit der Verlängerung im Internet soll hier nicht bestehen.
  • Es soll nicht mehr möglich sein, die Anmeldung bei fehlender Einsichtsfähigkeit zu versagen.
  • Außerdem sollen die Kommunen mehr Zeit bekommen, das Gesetz umzusetzen. Die Auflagen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter sollen erst zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes in die Praxis umgesetzt werden müssen.

Warum die Anmeldepflicht und die gesundheitliche Pflichtberatung, abgesehen von einer Verringerung der Prostitutionsbürokratie, dann weniger problematisch sein soll, wenn sie seltener erfolgen muss, erschließt sich nicht.


Trotzdem eine Perspektive?

Das Familienministerium soll auch darüber nachdenken, den weniger umstrittenen Teil des Gesetzentwurfes zur Regulierung der Prostitutionsstätten getrennt von den Regelungen zur Ausübung der Prostitution durch volljährige Personen ins Parlament einzubringen.


Eine Information der Deutsche AIDS-Hilfe zum Thema finden Sie inklusive der Links zu den entsprechenden Zeitungsartikeln unter aidshilfe.de.

Mehr zu dem ursprünglichen Referentenentwurf finden Sie hier.

 

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