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Landesregierung legt Bericht zum Prostitutiertenschutzgesetz vor

24. November 2015 - Auf seiner morgigen Sitzung wird der Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation des Landtags Nordrhein-Westfalen über den aktuellen Entwurfs- und Verhandlungsstand des geplanten Prostituiertenschutzgesetzes des Bundes sprechen.

Zu diesem Anlass hat die Landesregierung einen schriftlichen Bericht zum Thema "Aktueller Entwurfs- und Verhandlungsstand des geplanten Prostituiertenschutzgesetzes des Bundes" verfasst, der die inhaltliche Beurteilung des Referentenentwurfs sowie den im Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW bekannten Verfahrensstand beinhaltet.


Referentenentwurf verfehlt sein Ziel

In einer dem schriftlichen Bericht der Landesregierung anhängenden zusammenfassenden Stellungnahme an das Bundesfamilienministerium wird der Referentenentwurf in dieser Form abgelehnt, unter anderem mit folgenden grundsätzlichen Argumenten:

  • Er entferne sich weit von seinem ursprünglichen Ziel, Menschen in der Sexarbeit besser zu schützen. Im Gegenteil sei er geeignet, ihre bestehende Ausgrenzung und Stigmatisierung noch weiter zu verstärken.
  • Ein Sonderordnungsrecht nur für Prostituierte sei auf Gefahrenabwehr fokussiert und treibe Menschen, für die Anonymität ein wichtiger Schutz sei, in die Illegalität.
  • Der Entwurf leide unter einem grundlegenden Konstruktionsfehler, indem nicht klar genug zwischen der Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung als Straftat einerseits und der Ausübung von Prostitution als einer von der Berufsfreiheit nach Art. 12 GG geschützten Tätigkeit andererseits unterscheide.
  • Der Referentenentwurf lege für die Frage, wer Prostituierte/r ist, eine Definition zu Grunde, die zu einer nahezu uferlosen Ausweitung des Personenkreises führe.
  • Darüber hinaus offenbare sich in einzelnen Vorschriften, aber auch im Duktus des Referentenentwurfs, eine Perspektive der fürsorgerischen Bevormundung.
  • Der Referentenentwurf verlange zu seiner Umsetzung den Aufbau einer aufwändigen "Prostitutionsbürokratie", für die die Länder die Kosten zu übernehmen hätten. Die im Referentenentwurf genannten Kosten seien zu niedrig angesetzt.
  • Trotz der einseitigen finanziellen Belastung der Länder gehe die Bundesregierung von einer fehlenden Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes aus. Eine Zustimmungspflicht ergebe sich jedoch aus Art. 104a Abs. 4 GG.

Im Detail kritisiert die Landesregierung auch die Anmeldepflicht, die gesundheitliche Pflichtberatung, den vorgesehenen Datenaustausch/die Datenspeicherung, die Kondompflicht sowie weitere Punkte.

Den Bericht an die Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation finden Sie hier (PDF).

Einen Link zum Referentenentwurf und weitere Stellungnahmen zum Referentenentwurf finden Sie im Spotlight "Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen".

 

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