Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Für eine zielführende, ökonomische, humanitäre und ethische medizinische Versorgung von Flüchtlingen

2. November 2015 - Die Deutsche AIDS-Gesellschaft, weitere Fachgesellschaften sowie eine Vielzahl von Personen aus der Wissenschaft, der stationären und ambulanten Versorgung sowie des öffentlichen Gesundheitsdienstes treten für eine zielführende, ökonomische, humanitäre und ethische medizinische Versorgung von Flüchtlingen ein.

In ihrem "Kölner Statement" vom 26. Oktober 2015 äußern sie sich zur Erstuntersuchung, zur weiteren medizinischen Versorgung sowie zur Weiterleitung von Untersuchungsergebnissen.


Was ist eine sinnvolle erste Untersuchung?

Eine sinnvolle erste Untersuchung der Flüchtlinge zur Feststellung des medizinischen Versorgungsbedarfes setzt nach Meinung der Fachgesellschaften und Expertinnen und Experten voraus, dass

  • "eine Anamnese erhoben wird, zu der bei Bedarf Dolmetscher bzw. Sprachmittler hinzugezogen werden, mindestens aber ein muttersprachlicher Anamnesebogen ausgefüllt werden kann
  • auf der Basis dieser Anamnese in einem geschützten Rahmen eine gezielte Untersuchung stattfindet
  • ein bedarfsgerechtes Angebot für die Behandlung eventuell festgestellter Erkrankungen gegeben ist"


Medizinischen Versorgung von Flüchtlingen soll zielführend, ökonomisch, humanitär und ethisch gestaltet sein

Die Unterzeichnenden empfehlen auf dem Hintergrund ihrer Erfahrungen folgende Angebote zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen als zielführend, ökonomisch, humanitär und ethisch geboten:

  1. Bereitstellung von geschultem medizinischem Fachpersonal (z. B. Arzthelferinnen, Arzthelfer, Krankenpfleger/-schwestern, Hebammen, Sanitäter, Sanitäterinnen) in ausreichender Zahl in allen Einrichtungen als Ansprechpartner für alltägliche gesundheitliche Fragestellungen der Flüchtlinge sowie für die Erkennung akuter gesundheitlicher Probleme
  2. bei Vorliegen akuter gesundheitlicher Probleme unverzügliche Weiterleitung in die ambulante oder stationäre ärztliche Regelversorgung ohne institutionelle Barrieren
  3. eine Einrichtung ärztlicher Sprechstunden vor Ort in Gemeinschaftseinrichtungen für Flüchtlinge als Brücke zur gezielten Vermittlung in die ärztliche Regelversorgung in den entsprechenden medizinischen Fachdisziplinen


Entwurf des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz mit der ärztlichen Schweigepflicht nicht vereinbar

"Untersuchungsbefunde sollten den Flüchtlingen übergeben werden mit dem Hinweis, sie medizinischem Fachpersonal auszuhändigen.

Die Mitteilung beziehungsweise Weiterleitung von individuellen Untersuchungsergebnissen oder die Aushändigung von Unterlagen mit Befunden oder Diagnosen an nicht-ärztliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Verwaltungen, wie sie als Meldung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vorgesehen ist, ist mit der ärztlichen Schweigepflicht und dem Schutz von Gesundheitsdaten nicht vereinbar."


Das Kölner Statement lesen Sie hier (PDF).

 

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