Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Auslandsreisen mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten

22. Juni 2015 - Wer auf betäubungsmittelhaltige Arzneimittel angewiesen ist, darf diese grundsätzlich auch auf Auslandsreisen mitnehmen, um seine medizinische Versorgung sicher zu stellen. Darauf macht das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu Beginn der Sommer-Reisezeit aufmerksam.

Patientinnen und Patienten müssen aber einige Regeln beachten, damit es bei der Einreise oder am Urlaubsort nicht zu Problemen mit dem Zoll oder der Polizei kommt.

Grundsätzlich gilt: Betäubungsmittel, die nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) von einem Arzt/einer Ärztin verschrieben wurden, können in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als persönlicher Reisebedarf für 30 Tage mitgeführt werden.


Auslandsreisen von Substitutionspatienten

Für Substitutionsbehandlungen von opiatabhängigen Patienten werden dem Betäubungsmittelrecht unterstehende Wirkstoffe eingesetzt (insbesondere Methadon, Levomethadon und Buprenorphin).

Sofern dies aus ärztlicher Sicht vertretbar und in Übereinstimmung mit den Vorschriften des bereisten Landes ist, kann der Arzt/die Ärztin dem Patienten/der Patientin Verschreibungen des Substitutionsmittels über eine für die Dauer der Reise erforderlichen Menge, maximal allerdings für 30 Tage pro Jahr, aushändigen. Derartige Verschreibungen hat der Arzt/die Ärztin der zuständigen Landesgesundheitsbehörde unverzüglich anzuzeigen (vgl. § 5 Abs. 8 BtMVV).

Da jedoch das Mitführen von (bestimmten) Substitutionsmitteln bei der Einreise in einige Länder verboten oder mit besonderen Auflagen versehen ist, sollte sich der Patient/die Patientin vor Reiseantritt bei der jeweils zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland erkundigen. Die Fortführung einer Substitutionsbehandlung durch einen Arzt/eine Ärztin im Ausland ist ebenfalls nicht in allen Ländern der Welt erlaubt bzw. aufgrund hoher bürokratischer Hürden kaum realisierbar.

Das Institut zur Förderung qualitativer Drogenforschung, akzeptierender Drogenarbeit und rationaler Drogenpolitik (INDRO) bietet Informationen zu weltweiten Reisebestimmungen für Substitutionspatienten an.

Mehr lesen Sie unter bfarm.de.

 

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