Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Untersuchungspflicht für Prostituierte ist keine geeignete Maßnahme

17. Juni 2015 - Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) hat zusammen mit zahlreichen Amtsleitungen deutscher Gesundheitsämter eine Stellungnahme zu den Vereinbarungen der Koalitionsfraktionen zum Prostituiertenschutzgesetz vom 3. Februar 2015 (Wir berichteten) abgegeben.

Eine ausführliche kritische Würdigung der im politischen Raum diskutierten Wiedereinführung der Pflichtuntersuchung auf sexuell  übertragbare Infektionen (STI) für Prostituierte hatte der BVÖGD jedoch schon im September 2014 erarbeitet, die wir hier vorstellen wollen.


Anonymes Beratungs- und Untersuchungsangebot gefährdet

Aus Sicht des Bundesverbandes ist diese Diskussion für den Öffentlichen Gesundheitsdienst insgesamt sehr bedeutsam, da sie das an den Gesundheitsämtern angesiedelte, anonyme, leichtzugängliche Angebot von Beratung und Untersuchung, welches auf Vertrauen und der Eigenverantwortung der Betroffenen basiert, unmittelbar berührt.


Untersuchungspflicht führt nicht zur Verminderungen von Infektionen

Nach seiner kritischen Würdigung der Sinnhaftigkeit einer Wiedereinführung der Pflichtuntersuchung auf STI für Prostituierte kommt der BVÖGD zu dem Schluss:

  1. Eine Untersuchungspflicht für Prostituierte ist keine geeignete Maßnahme zur Eindämmung der Ausbreitung von STI!
  2. Eine Untersuchungspflicht ist nicht notwendig, um die Verbreitung von STI zu verhindern!
  3. Eine Untersuchungspflicht ist auch nicht angemessen, d.h. sie schadet mehr als dass sie nützt!
  4. Die geforderte Untersuchungspflicht und die weiteren in diesem Zusammenhang geforderten Maßnahmen stehen nicht in Übereinstimmung mit geltenden Rechtsnormen!
  5. Die Ziele einer Pflichtuntersuchung liegen außerhalb des Infektionsschutzes!
  6. Eine Wiedereinführung der Pflichtuntersuchung ist mit den vorhandenen Personalressourcen in den Gesundheitsämtern nicht leistbar.

Aus all diesen Gründen hält der BVÖGD die Rückkehr zu der Untersuchungspflicht auf STI für Prostituierte nicht für sinnvoll.


Die ausführliche kritische Würdigung finden Sie hier (PDF).

 

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