Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Landeskommission AIDS lehnt Pflichtuntersuchungen und Kondompflicht ab

10. Juni 2015 - Die Mitglieder der Landeskommission AIDS sprechen sich gegen die Wiedereinführung einer verpflichtenden Gesundheitsuntersuchung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern aus. Auch eine Kondompflicht für Freier lehnt die Kommission ab.

Die Erfahrungen aus der Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes zeigen nach Ansicht der Kommission, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst mit seinem freiwilligen und von gegenseitigem Vertrauen getragenen Beratungs- und Untersuchungsangebot zu HIV und STI Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter gut erreicht.


Niedrigschwellige und aufsuchende Angebote sind der richtige Weg

Die Landeskommission AIDS empfiehlt

  • Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern ein möglichst niedrigschwelliger Zugang zu Aufklärung, Beratung, Untersuchung und Behandlung von HIV/STI anzubieten
  • aufsuchende Angebote zur HIV/STI-Prävention einzurichten, die sowohl Hilfen zur stärkeren Professionalisierung als auch zur Erleichterung des Ausstiegs aus der Sexarbeit umfassen


Die Landeskommission AIDS berät die Landesregierung seit 1992 in grundsätzlichen Fragen der Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Eindämmung von AIDS. Sie tritt mindestens einmal pro Jahr zusammen und erarbeitet konkrete Empfehlungen.


Den Beschluss der Landeskommission AIDS finden Sie hier.

Lesen Sie auch die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW zur Gesundheitsförderung und Versorgung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern und zur Einführung von Pflichtuntersuchungen.

 

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