Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Deutsche STI-Gesellschaft zum Prostituiertenschutzgesetz

15. Mai 2015 - In der Fachdebatte um das geplante Gesetz zum Schutz der Prostituierten hat sich auch die Deutsche STI-Gesellschaft (DSTIG) positioniert.


Für flächendeckende, qualifizierte Angebote

Die Fachgesellschaft spricht sich für flächendeckende, qualifizierte Angebote zur gesundheitlichen Beratung und ärztlichen Versorgung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern aus. Solche Angebote sollten über die bisherigen Möglichkeiten der Gesundheitsämter hinausgehen und auch im gynäkologischen Bereich und in der ärztlichen Grundversorgung zu finden sein.

Medizinische Grundversorgung ist nach der Einschätzung der DSTIG gerade für Personen in prekären Lebensverhältnissen und ohne Krankenversicherung eine grundlegende und entscheidende Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse.

Die DSTIG spricht sich für die Stärkung der Rechte und der Rolle von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern aus, unabhängig von ihrem biologischen und sozialen Geschlecht oder ihrer sexuellen Orientierung. Nur mit einer Stärkung der Rechte können nach Ansicht der Fachgesellschaft Lebens- und Arbeitsverhältnisse stabilisiert und Gewalt und Menschenhandel bekämpft werden.


Gegen Pflichtberatung, gegen Verknüpfung von Beratung und Registrierung sowie gegen gesetzliche Kondompflicht

Auf diesem Hintergrund spricht sich die DSTIG aus

  • für freiwillige und qualifizierte Beratung, aber gegen eine gesundheitliche Pflichtberatung
  • gegen eine Verknüpfung von Beratung und Registrierung
  • für ein intensives Werben für den Gebrauch von Kondomen sowie Safer-Sex-Praktiken, aber gegen eine gesetzliche Kondompflicht

Die DSTIG verweist in diesem Zusammenhang auch auf die von ihr entwickelten Standards zur Prävention und die Leitlinie zur Beratung, Diagnostik und Therapie von STI.

Das Positionspapier der Deutschen STI-Gesellschaft zum Stand des Prostituiertenschutzgesetzes finden Sie hier (PDF).

 

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