Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Gesundheitsämter gegen Pflichtberatung und Anmeldepflicht für Prostituierte

24. April 2015 - Zahlreiche Gesundheitsämter und der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst sprechen sich gegen eine Pflichtberatung und Anmeldepflicht für Prostituierte aus.

In ihrer Stellungnahme führen die 25 Amtsleitungen und der Bundesverband zusammenfassend aus:

  • Eine Anmelde- und Beratungspflicht für Prostituierte ist in hohem Maße stigmatisierend und nicht geeignet, mögliche Opfer von Menschenhandel und Gewalt zu identifizieren und zu schützen. Selbst eine Beratungspflicht stellt einen Eingriff in Persönlichkeitsrechte dar.
  • Eine Mitwirkung von Gesundheitsämtern bei der Umsetzung der Anmeldepflicht steht im Widerspruch zu den Zielen und Regelungen des IfSG und stimmt somit nicht mit den geltenden Rechtsnormen überein. Darüber hinaus gefährdet sie die Erfolge der auf Vertrauen beruhenden Präventionsarbeit der Gesundheitsämter.
  • Das Ziel, Prostituierte zu schützen, kann weit besser mit freiwilligen Angeboten und aufsuchender Präventionsarbeit erreicht werden. Dies zeigen die Erfahrungen derjenigen STI-Beratungsstellen in den Gesundheitsämtern, die seit vielen Jahren anonyme Angebote machen. Wir schlagen deshalb statt einer Anmeldepflicht dringend einen strukturierten Ausbau dieser Angebote vor.
  • Aus all diesen Gründen sprechen sich die unterzeichnenden Institutionen gegen eine Pflichtberatung und Anmeldepflicht für Prostituierte aus.

Aus Nordrhein-Westfalen sind die Gesundheitsämter Aachen, Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Essen und Köln vertreten.

Sie Stellungnahme lesen Sie hier (PDF).

 

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