Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Beratungen mit Krankenkassen zur Gesundheitskarte für Asylsuchende in NRW

17. April 2015 - Die Landesregierung hat Sondierungsgespräche mit zwei Regionalkassen bezüglich einer Landesrahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in den ersten 15 Monaten des Aufenthalts gegen Kostenerstattung abgeschlossen.

Sie plant nun, die Beratungen mit allen Krankenkassen fortzuführen, um eine Rahmenvereinbarung abzustimmen. Käme ein konsentierter Vereinbarungsentwurf zu Stande, würde dieser mit den Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt.

Dies geht aus einem Bericht des Gesundheitsministeriums NRW an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags NRW hervor.


Gesetzentwurf der Bundesregierung bis zur Sommerpause?

Parallel dazu setzt sich die Landesregierung für eine gesetzliche Regelung ein, die Krankenkassen zum Abschluss entsprechender Verträge verpflichtet. Die Bundesländer erwarten, dass die Bundesregierung bis zur Sommerpause einen Gesetzentwurf zur optionalen Einführung der Gesundheitskarte für Asylsuchende vorlegt.

Den Bericht des Gesundheitsministeriums NRW an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales lesen Sie unter landtag.nrw.de.

 

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