Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Neuer Justizvollzugsbeauftragter hat seine Tätigkeit aufgenommen

8. Oktober 2014 - In der vergangenen Woche hat der neue Justizvollzugsbeauftragte des Landes Nordrhein Westfalen, Prof. Dr. Michael Kubink, seine Arbeit aufgenommen.

Der Justizvollzugsbeauftragte wirkt an einem an den Menschenrechten und den sozial- und rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichteten Justizvollzug mit.

Er berät das Justizministerium in grundsätzlichen Angelegenheiten des Justizvollzugs, insbesondere bei dessen kontinuierlicher Fortentwicklung. Er ist außerdem Ansprechstelle für alle vom nordrhein-westfälischen Justizvollzug Betroffenen und zugleich Ombudsperson für den Strafvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen.


Unabhängiger Ansprechpartner in Angelegenheiten des Justizvollzugs

An den Justizvollzugsbeauftragten kann sich in Angelegenheiten des Justizvollzugs jeder und jede mit Beschwerden, Anregungen, Beobachtungen und Hinweisen unmittelbar wenden; dies gilt auch für Bedienstete des Justizvollzugs, ohne dass der Dienstweg eingehalten werden muss.

Der Justizvollzugsbeauftragte ist in der Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

Professor Dr. Michael Kubink wurde 1964 in Köln geboren. Er war von 1994 bis 2001 Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Kriminologie und Strafrecht der Universität zu Köln. Seit seiner Habilitation im Jahr 2001 ist er in den Bereichen Kriminologie, Strafvollzugsrecht, Jugendstrafrecht und allgemeines Strafrecht als Dozent an der Universität Köln tätig.

Seit 2003 leitete er das unter anderem für Jugendstrafrecht, Bewährungshilfe und Kriminalprävention zuständige Referat im Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. Er ist Geschäftsführer des Landespräventionsrates von Nordrhein-Westfalen und Mitglied der Kriminologischen Zentralstelle.

Die Kontaktdaten und mehr über die Aufgaben und Tätigkeiten des Beauftragten finden Sie unter justizvollzugsbeauftragter.nrw.de.

 

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