Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Spritzen in Haft - eine Option für NRW?

12. Mai 2014 – Viele Menschen, die in Haft kommen, insbesondere Drogen gebrauchende Menschen, hatten "draußen" einen unzureichenden Zugang zur Gesundheitsversorgung.

0,8 bis 1,2 Prozent der Inhaftierten sind HIV-positiv. Ihr Infektionsrisiko ist um das 16- bis 24-fache höher als das der Allgemeinbevölkerung. Unter den intravenös Drogen konsumierenden Inhaftierten liegt der Anteil der HIV-Positiven bei 1,9 Prozent.

Der Anteil an HCV-Infizierten in Haft liegt mit 14,3 bis 17,6 Prozent um das 26- bis 32-fache höher als in der Allgemeinbevölkerung. Rund 50 Prozent der intravenös Drogen Konsumierenden weisen Antikörper gegen HCV auf.

Aus dem besonderen Zugang des Justizvollzugs zu gesundheitlich mangelhaft versorgten Menschen erwächst auch eine besondere Verantwortung, hier tätig zu werden. Eine Option der Gesundheitsförderung für i.v. drogengebrauchende Menschen ist die Spritzenvergabe in Haft.


Widersprüche zwischen Vollzugszielen und Zielen der Gesundheitsförderung

Im Justizvollzug liegen – im Gegensatz zu „draußen“ – die Verantwortung für Drogenbekämpfung und Gesundheitsversorgung von Drogen gebrauchenden Menschen in einer Hand. Das führt notwendigerweise zu Zielkonflikten, die ausgehalten werden müssen.


Spritzenvergabe in Haft kann trotzdem gelingen

Mit einer kleinschrittigen, an wissenschaftlichen Ergebnissen orientierten, alle Beteiligten einbeziehenden und sehr kommunikativen Herangehensweise kann Spritzenvergabe in Haft eine wichtige Ergänzung zu anderen Methoden der Gesundheitsförderung in Haft werden, führte Beate Jagla, Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW, auf dem Fachtag anlässlich 25 Jahre Spritzenautomaten in NRW aus.


Mehr lesen Sie hier (PDF).

 

<<< zurück zur Liste "Aktuelles"