Urteil des Bundesarbeitsgerichtes liegt vor
21. Februar 2014 - Im Dezember des vergangenen Jahres hatte der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden, dass auch eine symptomlose HIV-Infektion eine Behinderung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist.
Nun liegt auch das Urteil schriftlich vor. Sie finden es unter juris.bundesarbeitsgericht.de.