Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Urteil des Bundesarbeitsgerichtes liegt vor

21. Februar 2014 - Im Dezember des vergangenen Jahres hatte der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden, dass auch eine symptomlose HIV-Infektion eine Behinderung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist.

Nun liegt auch das Urteil schriftlich vor. Sie finden es unter juris.bundesarbeitsgericht.de.

 

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