Elektronische Akte für Patient*innen
18. Januar 2022 - Nach der Einführung elektronischen Patient*innenakte (ePA) im Jahr 2021 wird es dieses Jahr etliche Weiterentwicklungen geben.
Der elektronischen Patient*innenakte muss man demnächst aktiv widersprechen, wenn man sie nicht möchte
Die ePA erhält nicht nur mehr Funktionen, die neue Bundesregierung plant auch ein "Opt-out-Verfahren": Das heißt, die ePA soll für alle Versicherten verpflichtend angelegt werden, es sei denn, die Versicherten widersprechen. Patient*innen müssen dann sehr genau überlegen, welche Daten sie welcher Struktur im Gesundheitssystem zur Verfügung stellen wollen.
Informationen und Online-Fortbildung
Die Deutsche Aidshilfe informiert in HIV-Beratung aktuell 01/2022 ausführlich, wie die ePA funktioniert, welche Vor- und Nachteile sie zum Beispiel für Menschen mit HIV haben kann, und welche Punkte für die Beratung vor Ort wichtig sind. Außerdem bietet die Deutsche Aidshilfe eine Online-Fortbildung zum Thema an.
Das HIV-Beratung aktuell 01/2022 finden Sie hier.
Mehr Informationen zur Online-Fortbildung am 10. März 2022 unter booking.seminardesk.de.